Vertrauensschadenversicherung – Schutz vor Veruntreuung
Kriminalität am Arbeitsplatz gefährdet Kapital und Liquidität der betroffenen Unternehmen
Eine Vertrauensschadenversicherung (VSV) schützt Ihr Unternehmen vor Schäden, die von Vertrauenspersonen durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen verursacht werden. Selbst durch die besten Präventionsmaßnahmen und Kontrollen lassen sich Schäden im Unternehmen aufgrund wirtschaftskrimineller Verhaltensweisen nicht verhindern. Nicht nur datenschutzrechtliche Verletzungen durch eigene Mitarbeiter bringen regelmäßig viele Unternehmen in erhebliche wirtschaftliche Notsituationen. Jährlich entstehen der deutschen Wirtschaft durch Mitarbeiter Schäden in Milliardenhöhe und die Dunkelziffer ist groß.
Bei repräsentativen Umfragen in deutschen Unternehmen aus verschiedenen Branchen zeigt sich regelmäßig, dass jährlich jedes dritte Unternehmen von wirtschaftskriminellen Handlungen betroffen ist. Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Betrieben wird das Problem der Mitarbeiterkriminalität stark unterschätzt. Doch gerade hier können finanzielle Verluste durch Wirtschaftskriminalität existenzbedrohend sein, da knapp zwei Drittel aller Schadensfälle bei über 50.000 € liegen.
Ausschließlich von der kriminellen Energie einzelner Mitarbeiter auszugehen, wäre sicherlich zu einfach. Aus der jahrelangen Beschäftigung mit derartigen Schäden haben sich ganz unterschiedliche Beweggründe für kriminelles Handeln herauskristallisiert:
Diese Szenarien mit präventiven Maßnahmen zu beherrschen, ist nahezu unmöglich.
Doch wie kann sich ein Unternehmen gegen möglicherweise existenzbedrohende Verluste am eigenen Vermögen schützen? Hier kommt die Vertrauensschadenversicherung ins Spiel, die einen sehr weitreichenden Schutz vor derartigen Gefahren bietet. Um Ihnen ein Gefühl dafür zu geben, was passieren kann, haben wir Ihnen nachstehend beispielhafte Schadenfälle aus der Praxis zusammengestellt.
Selbst wenn kriminelle Mitarbeiter ermittelt werden, besteht in der Regel keine Chance, den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.
Was leistet eine Vertrauensschadenversicherung?
Die Vertrauensschadenversicherung ergänzt unternehmensinterne Kontrollmechanismen und bietet Schutz vor Schäden am eigenen Vermögen durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen, aber auch durch außenstehende Dritte, die in krimineller Absicht zugefügt werden, um sich selbst zu bereichern. Fahrlässig verursachte Schäden deckt eine VSV dagegen nicht.
Weiterhin besteht auch Versicherungsschutz für Schäden Dritter, die durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Vertrauenspersonen verursacht werden. Auch etwaige Kosten zur Minderung von Reputationsschäden sind versichert.
Was sind Vertrauenspersonen?
Vertrauenspersonen sind alle Angestellten des Unternehmens sowie externe Dienstleister und Fremdpersonal wie z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, IT-Dienstleister und Reinigungs- und Bewachungsunternehmen und deren Angestellte.
Ebenso zählen zu den Vertrauenspersonen Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräte, sofern diese nicht mehr als 20 % der Unternehmensanteile besitzen.
Welche Versicherungssummen sind möglich?
Die Versicherungssummen und auch Selbstbeteiligung können individuell gewählt werden.
Was kostet eine Vertrauensschadendeckung?
Im Verhältnis zur Absicherung eines unkalkulierbaren unternehmerischen Risikos sind die Beiträge gering und starten bereits bei einer Mindestprämie von 750 €.
Welche Risikoangaben sind für die Erstellung eines Angebots erforderlich?
Mit nur wenigen Risikofragen sind wir in der Lage, Ihnen individuelle und verbindliche Angebote von unseren ausgewählten Vertrauensschadenversicherern zur Verfügung zu stellen.
Wir bieten Ihnen zuverlässigen Versicherungsschutz für die Absicherung im Fall der Fälle.
« zurück