Strafrechtsschutz ist nicht gleich Strafrechtsschutz
Mit der aktuellen Ausgabe unserer Informationsreihe für Unternehmenslenker informieren wir über die Besonderheiten einer Spezial-Strafrechtsschutzversicherung und darüber, worin diese sich von einem Strafrechtsschutz-Baustein unterscheidet, der in die klassische Firmenrechtsschutzversicherung gemäß § 28 integriert ist.
Wegen des Vorwurfs der Korruption, des Verdachts auf Insolvenzverschleppung oder Steuerhinterziehung bis hin zu vermeintlichen Verstößen gegen das Umweltrecht bekommen Unternehmen und deren Manager immer häufiger Besuch von der Staatsanwaltschaft. Die Behörden ermitteln und es geht oftmals nicht darum, das Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, sondern den Unternehmensleiter und die verantwortlichen Mitarbeiter. Eine weitreichende Absicherung ist daher in jeder Phase eines Strafverfahrens enorm wichtig.
Die Strafrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten qualifizierter Strafverteidiger, Fachanwälte und Gutachten für die Abwehr von Ansprüchen und im Verfahren aufgrund von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten für alle Mitarbeiter des Unternehmens.
Die Liste möglicher strafrechtlicher Risiken ist lang und beinhaltet erfahrungsgemäß nicht nur fahrlässige Verstöße.Unsere Experten freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme zur Vertiefung der Thematik und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.