Betriebliche Krankenversicherung: Auf den Punkt gebracht
Die bKV ist eine rein arbeitgeberfinanzierte Personalzusatzleistung und ein konkreter Ansatz zur Bewältigung der aktuellen personalpolitischen Herausforderungen. Sie kann als modernes Element des "employer-brandings" genutzt werden: Zur Profilierung, Emotionalisierung und Aktivierung. Sie dient auch als Mittel zur Gesunderhaltung der Belegschaft und zur Reduzierung von Ausfalltagen.
Mit betrieblichen Gesundheitsleistungen den Erfolgsfaktor „Mensch“ nachhaltig zu stärken gewinnt in den Unternehmen eine immer größere Bedeutung. Mit dem passenden Konzept ist die betriebliche Gesundheit weit mehr als ein "employer-benefit". Sie sorgt nicht nur für eine gesündere Belegschaft, sondern steigert die Zufriedenheit, Loyalität und Motivation und erhöht gleichzeitig die Arbeitgeberattraktivität.
Eine Win-win-Situation
Der Arbeitgeber profitiert von motivierten, zufriedenen und leistungsstarken Mitarbeitern. Der Arbeitnehmer erhält einen hochwertigen zusätzlichen Krankenversicherungsschutz und kann so den schwindenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenwirken und aktiv Gesundheitsvorsorge erleben.
Vorteile für Arbeitgeber
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- Mitarbeiter finden – Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt
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- Mitarbeiter binden – motivierte, loyale und zufriedene Mitarbeiter wechseln seltener den Arbeitgeber
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- Steigerung der Produktivität durch Reduzierung von Ausfalltagen dank medizinischer Top-Versorgung
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- Imagegewinn – Positionierung als sozial engagiertes Unternehmen
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- Sinnvolle Alternative zur Gehaltserhöhung mit erlebbaren Mehrwerten
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- Aufwendungen für die betriebliche Krankenversicherung sind Betriebsausgaben
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- Alters- und geschlechtsunabhängige Einheitsbeiträge
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- Kostengünstige Personalzusatzleistung
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- Einfaches Handling durch schlanke Online-Abwicklung
Vorteile für Arbeitnehmer
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- Leistungsstarker Gesundheitsschutz: Schließen von Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung mit Status „Privatpatient“
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- Umfassende Vorsorgeleistungen
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- Aufnahmegarantie trotz Vorerkrankungen ohne Gesundheitsprüfung
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- Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten
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- Service zur Vereinbarung von Facharztterminen
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- Online-Sprechstunde mit Fachärzten live per Video-Chat
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- Sofort nutzbare, erlebbare Mehrwerte
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- Die Beiträge übernimmt der Arbeitgeber
So funktioniert die bKV
Der Arbeitgeber schließt für seine Mitarbeiter (mindestens 10) eine Krankenzusatzversicherung ab und zahlt die Beiträge an den ausgewählten Versicherer. Der Mitarbeiter nutzt selbständig die zur Verfügung stehenden Leistungen und reicht seine Rechnungen beim Krankenversicherer ein. Dieser erstattet den Rechnungsbetrag direkt an den Mitarbeiter. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber weder über die Inanspruchnahme informiert wird noch die Administration dafür übernimmt. Die Beitragszahlung und die lohntechnische Verbuchung sind der einzige Aufwand der entsteht.
Je nach Zielsetzung des Arbeitgebers und Unternehmensprofil erarbeiten wir ein Konzept mit den Gesundheitsleistungen, die zur Verfügung stehen sollen. Durch ein Stufenmodell ist es möglich, den Anreiz einer langjährigen Betriebszugehörigkeit zu erhöhen oder bestimmte Mitarbeitergruppen mit unterschiedlichen Leistungen zu versorgen. Dies bietet sich insbesondere in Unternehmen an, in welchen die Tätigkeiten der Mitarbeiter sehr unterschiedlich sind und der Bedarf daher in jeder Gruppe ein anderer ist. Wir sorgen dafür, dass die betriebliche Krankenversicherung als Geschenk des Arbeitgebers bei jedem Mitarbeiter als erlebbarer Mehrwert wahrgenommen wird.
Was leistet die bKV?
Die Gesundheitsleistungen sind sehr vielfältig und können individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt werden. Sie reichen von Gutscheinen für hochmoderne Vorsorgeuntersuchungen über Zahnersatzleistungen bis zur Übernahme der Kosten für die Unterbringung im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung.
Das Gesundheitsbudget-Konzept – eine hochflexible und bei Mitarbeitern sehr beliebte Lösung
Als Arbeitgeber legen Sie mit dem Krankenversicherer einen Erstattungsrahmen für individuelle Gesundheitsleistungen fest. Dieses jährliche Gesundheitsbudget kann der Mitarbeiter dann in zehn Bereichen individuell und flexibel einsetzen:
Was kostet eine bKV?
Steuerliche Behandlung: bKV-Beiträge sind steuerfrei
Die Beiträge können als Sachlohnbezug im Rahmen der 44-€-Grenze verbucht werden. Die arbeitgeberfinanzierte bKV wird als Sachlohn gewertet, wenn der Arbeitgeber die Beiträge für die bKV seiner Mitarbeiter übernimmt. Betragen die Sachbezüge je Mitarbeiter und Monat zusammen mit der bKV weniger als 44 €, sind diese Sachbezüge von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Wird die Grenze überschritten, fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.
Wird der Sachlohnbezug bereits anderweitig genutzt, stehen weitere Optionen zur Verfügung.
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