Mit Wirkung zum 01.01.2018 tritt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Durch dessen Einführung werden gezielt zusätzliche Impulse zu einer weiteren Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gegeben. Ein elementarer Bestandteil ist eine Verbesserung der Förderung, von der in einzelnen Wirkungsbereichen insbesondere Geringverdiener, aber auch Beschäftigte in sämtlichen Einkommensstrukturen bis hin zu Führungskräften und Inhabern profitieren.
Aus den anstehenden Neuregelungen ergibt sich eine Reihe von möglichen Handlungsmaßnahmen, um bestehende Systeme anzupassen oder um generell die Wirkung der bAV im Unternehmen zu verbessern. Hierbei besteht gleichzeitig die Chance, zukünftige Verwaltungsaufwendungen und potentielle Risiken für das Unternehmen gezielt auszuschließen.
Mit der nachstehenden Kurzübersicht nennen wir eine Auswahl aktueller Maßnahmen und Themen, die wir unseren Kunden im Sinne einer ständigen Optimierung anbieten. Gleichzeitig beschreiben wir stichwortartig potentielle Handlungsfelder, die sich grundsätzlich und aktuell an den gesetzlichen Neuregelungen orientieren.
Gerne erläutern wir Ihnen Ihre Chancen und den bestmöglichen Umgang mit den zukünftigen Herausforderungen der betrieblichen Altersversorgung in einem persönlichen Gespräch.