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DSGVO & Cyberversicherung

Die EU-DSGVO und das neue BDSG sind überzeugende Argumente für den Abschluss einer Cyberversicherung

Zum 25.05.2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Den EU-Mitgliedstaaten ist es grundsätzlich nicht erlaubt, den von der EU-DSGVO festgeschriebenen Datenschutz durch nationale Regelungen abzuschwächen oder zu verstärken. Allerdings enthält die Verordnung verschiedene Öffnungsklauseln, die es den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, bestimmte Aspekte des Datenschutzes auch im nationalen Alleingang zu regeln. Bestes Beispiel hierfür ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welches nicht durch die EU-DSGVO ersetzt wird, sondern ergänzend weiterbesteht. Eine Anpassung des BDSG ist bereits erfolgt und es ist mit der EU-DSGVO per 25.05.2018 als BDSG (neu) anwendbar. DSGVO & Cyberversicherung DSGVO & Cyberversicherung Nachstehend haben wir einige Argumente aufgeführt, um Ihnen die Notwendigkeit einer Cyberversicherung in diesem Zusammenhang zu verdeutlichen: DSGVO & Cyberversicherung Insbesondere die Meldung kann für viele Unternehmen bereits eine nur schwer lösbare Aufgabe darstellen. Selbst wenn klar ist, dass eine datenschutzrechtliche Verletzung vorliegt, ist oftmals aber nicht bekannt, wie diese verursacht wurde. Handelt es sich um einen Angriff von außen? Wurde dieser mithilfe einer Schadsoftware durchgeführt? Handelt es sich um einen gezielten Angriff von Hackern? Wurde die datenschutzrechtliche Verletzung von einem Mitarbeiter begangen?

Faktenlage
Bei Verstößen können Geldbußen in Höhe von max. 20 Mio. € oder bis zu 4 % des weltweit erzielten Umsatzes verhängt werden. Dieses Bußgeld schwebt nun wie ein Damoklesschwert über Ihnen. DSGVO & Cyberversicherung DSGVO & Cyberversicherung Bei datenschutzrechtlichen Verletzungen besteht Versicherungsschutz für verschiedene Bausteine:

Eigenschäden und Assistance-Leistungen

    • Soforthilfe durch direkte Kontaktaufnahme mit einem vertraglich gebundenen IT-Spezialdienstleister über eine 24/7-Hotline
    • Bei entsprechender Bedrohungslage auch Vor-Ort-Support durch IT-Spezialisten
    • Forensische Maßnahmen zur Ermittlung der Ursache und des Ausmaßes der datenschutzrechtlichen Verletzung
    • Einleitung sofortiger Gegen- bzw. Sicherheitsmaßnahmen
    • Unterstützung bei der rechtskonformen Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde
    • Empfehlungen für zukünftige System- und Sicherheitsverbesserungen

Auch wenn die Ursache gefunden, Erstmaßnahmen getroffen und auch zukünftige System- und Sicherheitsverbesserungen eingeleitet wurden, bestehen weitere Meldeverpflichtungen. Kunden und Lieferanten, deren Daten von der datenschutzrechtlichen Verletzung betroffen sind, müssen informiert werden. Diese Meldung muss ebenfalls rechtlichen Vorgaben entsprechen, um einer erneuten Meldeverpflichtung zu entgehen.

Auch die nachfolgenden Kosten sind Bestandteil der von uns empfohlenen Cyberdeckungen:

    • Konsultierung eines Fachanwaltes zur rechtskonformen Information
    • Kosten für die Benachrichtigungen von Kunden und Lieferanten
    • Bereitstellung von Call-Centern mit speziell geschulten Mitarbeitern, um die ersten „Anstürme“ der Kunden- und Lieferantenrückfragen zu bewältigen
    • Beratung zur Vermeidung von Reputationsschäden und ggf. die Umsetzung dieser Maßnahmen

Drittschäden
Die vorgenannten Argumente lassen deutlich erkennen, dass es nahezu unmöglich ist, die an Sie gerichteten Ansprüche zu prüfen, abzuwehren oder zu befriedigen. Selbst die Beauftragung von Fachanwälten wird ohne forensische Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielen.

Die Kosten für die anwaltliche Unterstützung und ggf. die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen für berechtigte Ansprüche müssen Sie aus eigenen Mitteln aufbringen.

Lösung: Auch hier bietet die Cyberversicherung adäquaten Versicherungsschutz

    • Prüfung der Ansprüche in Verbindung mit den vorgenannten forensischen Maßnahmen
    • Abwehr unberechtigter Ansprüche
    • Befriedigung berechtigter Ansprüche

DSGVO & Cyberversicherung DSGVO & Cyberversicherung Bußgelder sind in Deutschland nicht versicherbar. Über eine Cyberversicherung werden jedoch bei datenschutzrechtlichen Verletzungen die erforderlichen IT-Dienstleistungen und juristischen Maßnahmen umgehend bereitgestellt, um im Fall der Fälle den drohenden Schaden bestmöglich abzuwenden.

Folgende Abwehrkosten trägt eine Cyberversicherung:

    • Forensische Untersuchung (ggf. gerichtsverwertbar) durch IT-Spezialisten
    • Rechtsberatungskosten für Fachanwälte und Marketingunterstützung

DSGVO & Cyberversicherung Aktuell sind die Beiträge noch „niedrig“ bei gleichzeitig sehr umfangreichen Versicherungsleistungen. Daher empfehlen wir, umgehend eine Cyberabsicherung abzuschließen. Wir beraten Sie gerne.

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