Wohngebäudeversicherung
Ist Ihr Vertrag richtig ausgestaltet und hat er einen ausreichenden Umfang?
Mit dem Bau oder Erwerb einer Immobilie erfüllen sich viele Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden und sorgen gleichzeitig für das Alter vor. In den meisten Fällen wird dieser Traum über Jahre hinweg durch langfristige Finanzierungen realisiert.
Im Laufe der Jahre kann es sein, dass Anbauten, Umbauten, Ausbauten oder Sanierungen vorgenommen werden, die Versicherungswerte jedoch nicht an diese Werterhöhungen oder an die voranschreitenden grundsätzlichen Baukostensteigerungen ausreichend angepasst werden.
Insbesondere ältere Verträge sind daher oftmals nicht passend ausgestaltet, was im Schadenfall häufig zu gravierenden Unterversicherungen mit schmerzlichen finanziellen Folgen führt. Die Situation verschärft sich, wenn auch für mitversicherte Kosten eines Schadenfalls eine nicht ausreichende zusätzliche Versicherungssumme durch den Versicherungsvertrag zur Verfügung gestellt wird (z. B. Feuerlöschkosten und Hotelunterbringungskosten).
Eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung mit einem korrekt ermittelten Versicherungswert ist für die Absicherung Ihrer Immobilie somit unabdingbar.
Zum Hintergrund: Es gibt unterschiedliche Modelle, den Versicherungswert festzulegen, wobei es generell am wichtigsten ist, den versicherungstechnischen Immobilienwert nach den Vorgaben des jeweiligen Versicherers korrekt zu ermitteln. Das wohl bekannteste Modell zur Wertermittlung ist der gleitende Neuwert auf Basis des Wertes 1914. Der Wert 1914 dient hierbei als einheitliche Basis zur Berechnung des aktuellen Neubauwertes Ihrer Immobilie. Aus diesem Rechenwert wird mit einem jährlich neu festgelegten Baupreisindex, den das Statistische Bundesamt jedes Jahr neu ermittelt, der Neubauwert Ihrer Immobilie und damit der Versicherungswert ermittelt.
Ein weiteres Modell ist die Berechnung nach Wohn- bzw. Nutzfläche in Quadratmetern. In der Regel wird in diesem Modell eine Höchstentschädigungssumme vereinbart.
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, müssen grundsätzlich bei allen Formen der Wertermittlung die Vorgaben des Versicherers beachtet und durchgeführte wertsteigernde Baumaßnahmen nachgemeldet werden. Nur so erreicht man den Schutz einer ausreichenden Versicherungsleistung.
Darüber hinaus spielt aber auch der Leistungsumfang eine Rolle, der sich bei den Versicherern inhaltlich stark unterscheidet. Grundsätzlich sollte ein möglichst weitgehender Leistungsumfang gewählt werden. Wir haben den Markt im Blick, kennen die Bedeutung der Details und des Kleingedruckten. Ihr afm Berater steht Ihnen für eine Inventur der Versicherungssumme und der Bedingungen Ihrer Gebäudeversicherung gerne zur Verfügung.
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