Vertrauensschadenversicherung
Schutz vor finanziellen Schäden durch Veruntreuung
Kriminalität in Unternehmen ist weit verbreitet und wird oft unterschätzt, obwohl Kapital und Liquidität des betroffenen Unternehmens gefährdet sind. Bei Betrug, Untreue, Unterschlagung oder anderen kriminellen Handlungen durch Mitarbeiter oder andere Vertrauenspersonen übernimmt eine Vertrauensschadenversicherung den entstandenen finanziellen Schaden.
Das Bundeskriminalamt beziffert den jährlichen Verlust durch Wirtschaftskriminalität auf 3,4 Mrd. €. Die Dunkelziffer liegt sogar wesentlich höher. Die Zahl der Schäden nimmt von Jahr zu Jahr zu. Die Motive sind vielschichtig und werden häufig erst erkannt, wenn es zu spät ist. Veruntreuung ist ein Problem in jedem Unternehmen – unabhängig von Branche oder Größe.
Ohne ein gesundes Maß an Vertrauen in seine Mitarbeiter ist ein Unternehmen kaum betriebsfähig. Man glaubt, unternehmensschädliche Machenschaften seien hauptsächlich von Außenstehenden zu erwarten. Diesbezügliche Untersuchungen zeichnen ein anderes Bild: Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung werden vornehmlich von Betriebsangehörigen begangen. Längst rühren die Schäden nicht mehr nur aus dem Griff in die Kasse. Eigene Mitarbeiter kooperieren häufig mit Externen. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Kriminelle Machenschaften bleiben oftmals lange verborgen. Es entstehen enorme Schadensummen.
Dennoch wähnen sich viele Unternehmen in trügerischer Sicherheit, denn oft sind die Entscheidungsträger überzeugt, jeden Mitarbeiter genau zu kennen und zuverlässige Kontrollen zu haben, wodurch so etwas „bei uns“ nicht passieren kann. Die Gefahr des wirtschaftlichen Schadens, den ein Unternehmen erleiden kann, wenn dieses Vertrauen durch Mitarbeiter missbraucht wird, wird seitens der Geschäftsführung häufig unterschätzt und kann die Existenz dieser Unternehmen bedrohen. Denn keine Kontrolle ist so gut, dass sie nicht umgangen werden könnte, und kriminelle Energie entsteht oft dort, wo sie nie vermutet wird.
Schadenquellen gibt es in folgenden Bereichen:
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- Eigene/geliehene Mitarbeiter und Personen in einem mitarbeiterähnlichem Verhältnis (Vertrauenspersonen)
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- Dritte (oftmals in Kooperation mit Vertrauenspersonen)
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- Schäden an Dritten, die von Vertrauenspersonen herbeigeführt werden
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- Kosten, die im Zusammenhang mit den oben genannten Punkten entstehen
Insbesondere das Abräumen von Bankkonten im Rahmen des Onlinebanking hat im digitalen Zeitalter zugenommen und verursacht erhebliche Verluste. Nur durch eine Vertrauensschadenversicherung lassen sich derartige Schäden zuverlässig absichern.
Bedrohungen durch Kriminelle lassen sich über eine Vertrauensschadenversicherung auf ein überschaubares Maß eindämmen. Jedoch trennt sich auch hier bei genauer Analyse der Versicherungsbedingungen schnell die Spreu vom Weizen. Erhebliche Unterschiede gibt es bei Ausschlüssen oder „kritischen Klauseln“, die den Nachweis eines Schadens erschweren und möglicherweise die Leistungspflicht des Versicherers einschränken.
Als Spezialmakler haben wir die Angebote des Marktes selektiert, dauerhaft im Blick und bieten passende Versicherungslösungen für Unternehmen jeder Größenordnung und Branche. Beugen Sie vor und sichern Sie sich bei Schäden durch Veruntreuung ab.
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