Ich möch­te den kosten­losen Newslet­ter afm Update Firmenkun­den, der mich per E-Mail über das betrieb­li­che Risiko- und Versi­cherungs­management und die betrieb­li­che Mit­arbeiterversorgung in­formiert, abonnie­ren.

Frau  Herr 
Die Hinweise zu den Nutzungsbedingungen habe
ich gelesen.*

Selbstverständlich können Sie sich jederzeit pro­blem­los vom Newslet­ter wieder ab­melden. Am En­de ei­nes jeden Newsletters fin­den Sie ei­nen ent­spre­chen­den Ab­meldelink.

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich abzumelden.

Ich möch­te den kosten­losen Newslet­ter afm Update Privatkun­den, der mich per E-Mail über aktuel­le Themen rund um Versi­cherun­gen, Vorsorge und Vermögen in­formiert, abonnie­ren.

Frau  Herr 
Die Hinweise zu den Nutzungsbedingungen habe
ich gelesen.*

Selbstverständlich können Sie sich jederzeit pro­blem­los vom Newslet­ter wieder ab­melden. Am En­de ei­nes jeden Newsletters fin­den Sie ei­nen ent­spre­chen­den Ab­meldelink.

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich abzumelden.

Ich möchte das afm Update Firmenkunden weiterempfehlen an:

Frau  Herr 

Meine Angaben

Frau  Herr 

Wir garantieren Ihnen, dass die Daten nur für den gewünschten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

Ich möchte das afm Update Privatkunden weiterempfehlen an:

Frau  Herr 

Meine Angaben

Frau  Herr 

Wir garantieren Ihnen, dass die Daten nur für den gewünschten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

PRIVATKUNDEN FIRMENKUNDEN KONTAKT WEITEREMPFEHLEN
Steuertipp

Steuertipp

Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen

Seit dem Jahr 2010 sind sämt­li­che Aus­ga­ben für die me­di­zi­ni­sche Ba­sis­ab­si­che­rung bei der Ein­kom­mens­steu­er als Son­der­aus­ga­ben ab­setz­bar. Dies gilt so­wohl für den ei­ge­nen Ver­trag des Steu­er­pflich­ti­gen als auch für des­sen Ehe­gat­ten, ein­ge­tra­ge­nen Le­ben­s­part­ner so­wie für die kin­der­geld­be­rech­tig­ten Kin­der. Für ge­setz­lich Ver­si­cher­te gilt der Bei­trag oh­ne Kran­ken­geldan­spruch als me­di­zi­ni­sche Ba­sis­ab­si­che­rung. Für pri­vat Ver­si­cher­te wird der Bei­trag oh­ne die An­tei­le von z. B. sta­ti­onären Wahl­leis­tun­gen, Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen und Kran­ken­ta­ge­geld steu­er­lich an­ge­rech­net. Die­ser An­rech­nungs­be­trag wird für je­des neue Ka­len­der­jahr in ei­ner „Be­schei­ni­gung der Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EstG“ vom Kran­ken­ver­si­che­rer mit­ge­teilt.

Die Ab­setz­bar­keit der Kran­ken- und Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rungs­bei­träge ist der Höhe nach un­be­grenzt. Über­steigt der Bei­trag je­doch 1.900 € (An­ge­stell­te und Be­am­te) bzw. 2.800 € (Selbständi­ge und Nicht­be­rufstäti­ge), können an­de­re Vor­sor­ge­leis­tun­gen, wie z. B. Le­bens- und Be­rufs­unfähig­keits­ver­si­che­run­gen nicht mehr steu­er­lich berück­sich­tigt wer­den.

Tipp: Durch Vor­aus­zah­lung von Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trägen für frei­wil­lig ge­setz­lich und pri­vat Kran­ken­ver­si­cher­te be­steht je­doch ei­ne at­trak­ti­ve Möglich­keit der Steu­e­rer­spar­nis.

Wird der Bei­trag für das lau­fen­de Jahr bzw. ma­xi­mal für die kom­men­den zwei­ein­halb Jah­re in ei­ner Sum­me ein­ge­zahlt, kann die­se Be­las­tung für das ak­tu­el­le Steu­er­jahr kom­plett gel­tend ge­macht wer­den. Dies hat den Vor­teil, dass in den Fol­ge­jah­ren (max. zwei­ein­halb Jah­re) auch die Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen gel­tend ge­macht wer­den können, de­ren An­rech­nung an­sons­ten durch den ho­hen Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­trag ent­fal­len würde.

Ent­schei­det sich ein Ver­si­cher­ter in die­sem Jahr für ei­ne Ein­mal­zah­lung von zwei­ein­halb Jah­res­bei­trägen wer­den in der Steu­erer­klärung 2014 nicht nur die Bei­träge für die­ses Jahr, son­dern auch die vor­aus­ge­zahl­ten Bei­träge, der Ge­samt­bei­trag für zwei­ein­halb Jah­re, von der Steu­er ab­ge­setzt. In den Jah­ren 2015 bis 2017 wir­ken sich dann die übri­gen Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen bis zu den oben be­schrie­be­nen Ma­xi­mal­bei­trägen aus. Hier­bei gilt es zu be­ach­ten, dass die­ses bei Ver­hei­ra­te­ten nur für den frei­wil­lig ge­setz­lich oder pri­vat ver­si­cher­ten Ehe­gat­ten gilt. Wei­ter­hin soll­te vor­ab mit dem Kran­ken­ver­si­che­rungs­träger ge­klärt wer­den, bis zu wel­cher Höhe die­ser Ein­mal­zah­lun­gen ak­zep­tiert. Bei pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rern wer­den häufig so­gar zusätz­lich noch Bei­trags­ra­bat­te für die Jah­res­zah­lung ein­geräumt, so­dass sich der Ef­fekt da­durch noch verstärkt.

Musterfall

« zurück Weiterempfehlen
Trenner
Facebook Xing Email Drucken AFM Logo
Trenner

© 2013 afm assekuranz-finanz-makler GmbH | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | www.afm-gruppe.de

 

Der Newsletter ist exklusiv für unsere Kunden bestimmt. Wenn Sie diesen nicht mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden.