Schwere-Krankheiten-Vorsorge
Finanzielle Soforthilfe im Ernstfall
Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebs: Niemand denkt gerne über schwere Krankheiten nach. Ihnen wird schon nichts passieren? Die Realität ist, dass schwere Krankheiten in Deutschland zunehmen. Jede dieser Diagnosen ist eine persönliche Katastrophe. Auch wenn viele Krankheiten heute oft gut zu therapieren sind, stellen sie – zumindest für einen begrenzten Zeitraum – große Einschnitte im Leben der Betroffenen dar. Die finanziellen Folgen solcher Schicksalsschläge sind erheblich.
Viele erwerbstätige Menschen erhalten im Fall einer Erkrankung Leistungen aus einer Krankentagegeld- oder einer Berufsunfähigkeitsabsicherung. Doch was ist, wenn in Familien derjenige Elternteil erkrankt, der die Kinder und den Haushalt betreut? In so einem Fall entstehen sofort zusätzliche Kosten für die Kinder- und Haushaltsbetreuung, da der andere Elternteil seine Berufstätigkeit nicht ohne Weiteres reduzieren oder einstellen kann – seine Einkünfte werden ja gebraucht.
Eine schnelle, transparente und unbürokratische Unterstützung bietet in dieser Situation eine sogenannte Schwere-Krankheiten-Vorsorge. Diese zahlt bei Feststellung einer der versicherten Diagnosen eine vereinbarte Kapitalleistung aus – und das sogar steuerfrei.
Insbesondere Familien erhalten so schnellen finanziellen Handlungsspielraum für:
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- die Einstellung einer Haushaltshilfe
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- die Sicherung der Kinderbetreuung
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- erforderliche Umbaumaßnahmen oder Anschaffungen, die im Alltag mit der Erkrankung helfen
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- alternative oder ergänzende Behandlungsmethoden, unabhängig von der Kostenzusage der Krankenkasse
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- Ausgleich oder Ablösung finanzieller Verbindlichkeiten
Versichert sind bei Top-Anbietern zwischen 55 und 68 Erkrankungsbilder, die die volle Kapitalleistung auslösen. Hier einige Beispiele:
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- Tumorerkrankungen, z. B. Krebs oder auch ein gutartiger Gehirntumor
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- Entzündliche Erkrankungen, z. B. rheumatoide Arthritis
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- Erkrankungen von Herz oder Kreislauf, z. B. Herzinfarkt oder Bypass-OP
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- Erkrankungen des Gehirns oder des Nervensystems, z. B. Schlaganfall oder Multiple Sklerose
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- sonstige schwere Erkrankungen, z. B. HIV-Infektion, Lungenerkrankung oder Nierenversagen
Darüber hinaus gibt es einen zusätzlichen Katalog von Erkrankungen, die eine Teilleistung auslösen. Dies sind in der Regel Erkrankungsbilder, die zwar zunächst einen Lebenseinschnitt bedeuten und vielleicht auch eine dauerhafte Behandlung erfordern, in der heutigen Zeit aber im weiteren Verlauf keine schweren Einschränkungen im Alltag mit sich bringen. Hierzu zählen bspw. Morbus Crohn, Diabetes Typ I oder Colitis ulcerosa.
Besonders familienfreundlich: Kinder bis 18 Jahre (25 Jahre, wenn noch in der Ausbildung) sind immer automatisch mit 50 % der Versicherungssumme der Eltern, maximal mit 35.000 € mitversichert, wenn ein Elternteil die Absicherung für sich abschließt. Nach Erreichen des 18. bzw. 25. Lebensjahres erhalten die Kinder die Möglichkeit, ihren eigenen Vertrag abzuschließen – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Sorgen Sie für den Fall einer Erkrankung dafür, finanziell abgesichert zu sein, und verschaffen Sie sich monetären Handlungsspielraum. Ihr afm Berater unterstützt Sie gerne bei der Ermittlung der für Sie angemessenen Versicherungssumme und der Auswahl der für Sie optimalen Produktlösung. Schützen Sie sich, Ihre Familie und Ihren Betrieb ggf. vor den finanziellen Problemen durch eine schwere Erkrankung.
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