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Rechtsschutz - Rechtsstreitigkeiten werden deutlich teurer

Rechtsschutz

Rechtsstreitigkeiten werden deutlich teurer

Rechtss­trei­tig­kei­ten wer­den ab dem 01.08.2013 durch das neue Zwei­te Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des Kos­ten­rechts, durch das die Gebühren für ei­ne an­walt­li­che Ver­tre­tung, für No­ta­re so­wie bei Ge­richt an die all­ge­mei­ne Wirt­schaft­s­ent­wick­lung an­ge­passt bzw. erhöht wer­den, deut­lich teu­rer. Ei­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung si­chert Ihr Un­ter­neh­men ge­gen die fi­nan­zi­el­len Ri­si­ken von ju­ris­ti­schen und teil­wei­se auch behörd­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen ab.

Mit dem Zwei­ten Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des Kos­ten­rechts wer­den die Gebühren für ei­ne an­walt­li­che Ver­tre­tung, für No­ta­re so­wie bei Ge­richt an die all­ge­mei­ne Wirt­schaft­s­ent­wick­lung an­ge­passt. Dies kann ei­nen Bei­trags­zu­schlag zwi­schen 20 und 30 % aus­ma­chen.

Ge­ra­de bei ge­richt­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen können sich al­lei­ne die Kos­ten für Anwälte und die Ge­richts­gebühren schnell auf meh­re­re Tau­send Eu­ro sum­mie­ren. Ge­ra­de Rechtss­trei­tig­kei­ten im Fir­men­be­reich er­for­dern meist Sach­verständi­gen­gut­ach­ten und ge­hen fast im­mer durch meh­re­re In­stan­zen.

Um Recht zu be­kom­men und zu be­hal­ten, können Sie mit ei­ner Rechts­schutz­ver­si­che­rung be­ru­higt den An­walt Ih­res Ver­trau­ens tätig wer­den las­sen und sich ganz auf Ih­re Un­ter­neh­mung kon­zen­trie­ren.

Ge­ra­de im Be­reich des Fir­men­rechts­schut­zes gibt es er­heb­li­che Un­ter­schie­de in den De­ckungs­kon­zep­ten und Zu­satz­bau­stei­nen. Um für Ihr Un­ter­neh­men die rich­ti­ge Aus­wahl tref­fen zu können, muss zunächst Ihr Be­darf er­mit­telt wer­den.

Mit un­se­rem mo­du­la­ren Kon­zept im Be­reich des Fir­men­rechts­schut­zes steht es Ih­nen frei, nur so viel Rechts­schutz ab­zu­sch­ließen, wie Sie wirk­lich brau­chen. Wir stel­len Ih­nen nach Ih­rem persönli­chen Be­darf die in­di­vi­du­el­len Rechts­schutz­bau­stei­ne zu­sam­men. Kos­tengüns­tig und leis­tungs­stark.

In der all­ge­mei­nen Fir­men­rechts­schutz-Ver­si­che­rung können Sie aus fol­gen­den Bau­stei­nen auswählen:

    • Schadenersatz-Rechtsschutz
    • Steuer-Rechtsschutz
    • Sozial-Rechtsschutz
    • Verwaltungs-Rechtsschutz
    • Straf-Rechtsschutz
    • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    • Daten-Rechtsschutz vor Gerichten
    • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfs- bzw. Nebengeschäfte
    • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
    • Arbeits-Rechtsschutz
    • Antidiskriminierungs-Rechtsschutz
    • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für gewerblich genutzte Immobilien
    • Verkehrsrechtsschutz


Des Wei­te­ren bie­ten ei­ni­ge we­ni­ge Ver­si­che­rer auch Fir­men-Ver­trags-Rechts­schutz für Haupt­geschäfte an. Ver­si­chert sind hier Pro­zess­kos­ten für die ge­richt­li­che Gel­tend­ma­chung und Ab­wehr von An­sprüchen aus pri­vat­recht­li­chen Schuld­verhält­nis­sen und ding­li­chen Rech­ten, die mit Ih­rer be­ruf­li­chen Tätig­keit in Zu­sam­men­hang ste­hen. Zu nen­nen sind hier bei­spiel­haft Strei­tig­kei­ten aus dem Kauf oder Ver­kauf von Wa­ren, aus Fi­nan­zie­rungs­ver­trägen, Spe­di­ti­ons-, In­stal­la­ti­ons- oder Re­pa­ra­tur­auf­trägen aus Her­stel­lungs- oder Dienst­leis­tungs­ver­trägen.

Ne­ben der D&O-Ver­si­che­rung ist die Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz-Ver­si­che­rung ei­ne wei­tere wich­tige Ab­si­che­run­g für Un­ter­neh­mens­lei­ter, um ei­ne möglichst frühzei­ti­ge und endgülti­ge Be­en­di­gung von Straf­ver­fah­ren zu er­rei­chen. Der Un­ter­schied des Spe­zi­al-Straf-Rechts­schut­zes zum all­ge­mei­nen Straf-Rechts­schutz, der in der all­ge­mei­nen Fir­men­rechts­schutz in­te­griert ist, be­steht dar­in, dass bei Letz­te­rem in der Re­gel nur dann Ver­si­che­rungs­schutz be­steht, wenn dem Ver­si­che­rungs­neh­mer ei­ne fahrlässig be­gan­ge­ne Straf­tat in Form ei­nes Ver­ge­hens vor­ge­wor­fen wird. Der Spe­zi­al-Straf-Rechts­schutz bie­tet z. B. bei fol­gen­den Scha­denfällen Ver­si­che­rungs­schutz: beim Vor­wurf der In­sol­venz­ver­schlep­pung, beim Ver­dacht der Steu­er­hin­ter­zie­hung, beim Vor­wurf der il­le­ga­len Müll­ent­sor­gung so­wie beim Vor­wurf des Ver­stoßes ge­gen das Da­ten­schutz­ge­setz.

Als wei­te­re Ergänzung bie­ten vie­le Rechts­schutz­ver­si­che­rer über spe­zia­li­sier­te Toch­ter- bzw. Part­ner­un­ter­neh­men ein pro­fes­sio­nel­les For­de­rungs­ma­na­ge­ment an. Be­zahlt der Schuld­ner 100 % der For­de­rung, be­kom­men Sie auch 100 % aus­ge­zahlt. Des Wei­te­ren be­steht die Möglich­keit, vor­ab ei­ne Bo­nitäts­aus­kunft über Ih­re Kun­den ein­zu­ho­len.

Un­se­re Ex­per­ten be­ra­ten Sie ger­ne und un­terstützen Sie aus un­abhängi­ger Po­si­ti­on bei der Aus­ge­stal­tung Ih­rer in­di­vi­du­el­len Ab­si­che­rung.

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