Privathaftpflicht
Gefälligkeitsschäden und die Versicherung von Drohnen und E-Scootern
Ob wir beim Umzug anpacken oder die Blumen gießen und die Tiere füttern, wenn die Nachbarn im Urlaub sind – gerne helfen wir Verwandten oder Bekannten. Problematisch werden sogenannte Gefälligkeitshandlungen, wenn dabei Sachen beschädigt werden. Gemäß Rechtsprechung haften Sie nur dann für einen solchen Schaden, wenn dieser grob fahrlässig oder vorsätzlich von Ihnen herbeigeführt wurde. Wird er hingegen von Ihnen nur leicht fahrlässig verursacht, sind Sie rechtlich nicht dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.
Je höher die Schadensumme, für die Sie gesetzlich nicht haftbar sind, desto höher ist in der Regel das Potenzial für Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Geschädigten. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Privathaftpflicht die sogenannten Gefälligkeitsschäden beinhaltet. Sind Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflicht mitversichert, wird ein verursachter Schaden unabhängig von der Schwere des Verschuldens übernommen. Somit bleibt Ihr Bekannter nicht auf dem Schaden sitzen und es entstehen keine Streitigkeiten.
Alle Drohnen sind seit einer Änderung der Gesetzgebung im Jahr 2017 grundsätzlich versicherungspflichtig. Somit wird eine Haftpflichtdeckung für das Benutzen einer Drohne vorausgesetzt. Ob es sich dabei um eine spezielle Drohnenhaftpflicht handelt oder das Fluggerät im Rahmen der Privathaftpflicht mitversichert wird, hat der Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.
Achten Sie also beim Kauf einer Drohne darauf, ob diese in Ihrer Privathaftpflicht mitversichert ist. Einige Versicherer bieten bspw. einen Einschluss von Schäden aus der Benutzung von Drohnen bis zu 5 kg an. Hierbei ist zu beachten, dass Verletzungen von Persönlichkeitsrechten bspw. durch eine montierte Kamera in der Regel nicht abgedeckt sind. Die Nutzung der Drohne muss außerdem rein privater Natur sein – eine gewerbliche Nutzung ist gesondert zu versichern. Selbstverständlich haben wir auch für die gewerbliche Nutzung ein passendes Versicherungspaket.
Tipp: Bei hochwertigen Drohnen lohnt sich darüber hinaus auch die Absicherung von Schäden an der Drohne selbst. Dies kann über eine Kasko-Deckung realisiert werden.
E-Scooter fallen unter die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und benötigen dementsprechend eine eigene Kraftfahrthaftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist als eigenständiges Produkt abzuschließen und muss bestimmte Mindestdeckungssummen bieten. Das Fahrzeug wird dann durch einen Aufkleber, der optisch einem Mofa-Kennzeichen ähnelt, gekennzeichnet. Ohne diese spezielle E-Scooter-Haftpflicht dürfen Sie Ihren eigenen E-Scooter nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen nutzen. Für die Nutzung eines E-Scooters von Sharingdiensten sind Sie über die Haftpflichtversicherung des jeweiligen Anbieters abgesichert.
Sollten Sie Fragen zur Versicherung von E-Scootern und Drohnen oder allgemein zur Privathaftpflicht haben, wenden Sie sich gerne an Ihren afm Berater.
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