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Private Krankenvollversicherung - Aufnahmegarantie unter bestimmten Voraussetzungen

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Aufnahmegarantie unter bestimmten Voraussetzungen

Die Auf­nah­me in das Sys­tem der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) ist da­von abhängig, wie die in­di­vi­du­el­le ge­sund­heit­li­che Si­tua­ti­on ist. Men­schen mit schwe­ren Vor­er­kran­kun­gen muss der Zu­gang ver­wehrt wer­den. Für An­ge­stell­te, die erst­ma­lig zum 01.01.2013 frei­wil­li­ges Mit­glied der GKV sind, gibt es nun ei­ne Auf­nah­me­ga­ran­tie un­ter be­stimm­ten Be­din­gun­gen.

Be­reits seit Lan­gem gilt für be­stimm­te Per­so­nen­grup­pen ei­ne An­nah­me­ga­ran­tie in der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung – un­ge­ach­tet der ge­sund­heit­li­chen Si­tua­ti­on. So können bei­spiels­wei­se neu­ge­bo­re­ne und ad­op­tier­te Kin­der von Pri­vat­ver­si­cher­ten in­ner­halb von zwei Mo­na­ten nach der Ge­burt bzw. der Ad­op­ti­on oh­ne ei­ne Ge­sund­heits­prüfung beim Ver­si­che­rer der El­tern an­ge­mel­det wer­den.

Für Be­am­te, die erst­ma­lig in das Be­am­ten­verhält­nis auf Pro­be über­nom­men wer­den, gel­ten ähn­li­che Vor­aus­set­zun­gen: Hier be­steht be­reits seit ei­ni­gen Jah­ren ein ver­ein­fach­ter Zu­gang zu den Leis­tungs- und Bei­trags­vor­tei­len der PKV. Die­ses ha­ben die PKV-An­bie­ter durch ei­ne ent­spre­chen­de Öff­nungs­ak­ti­on ge­re­gelt.

Nun ha­ben ei­ni­ge pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rer die­se Möglich­keit auch für ei­ne wei­te­re Per­so­nen­grup­pe ge­schaf­fen. Für Ar­beit­neh­mer, die von ih­rem Ar­beit­ge­ber zum 01.01.2013 als frei­wil­li­ge Mit­glie­der der GKV ge­mel­det wur­den, al­so dem­nach min­des­ten 52.200 € Jah­res­ein­kom­men er­zie­len, ha­ben ei­ni­ge pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rer ei­ne An­nah­me­ga­ran­tie aus­ge­spro­chen. Zwar wird der Ge­sund­heits­zu­stand auch hier bei ei­ner An­trag­stel­lung ab­ge­fragt, es kann je­doch kei­ne Ab­leh­nung des Ver­si­che­rers er­fol­gen. Für gra­vie­ren­de Vor­er­kran­kun­gen wird ein ma­xi­ma­ler Bei­trags­zu­schlag von 30 % er­ho­ben. Der Um­fang und die Qua­lität des Ver­si­che­rungs­schut­zes kann in­di­vi­du­ell ver­ein­bart wer­den. Die­se Ent­wick­lung ermöglicht den Zu­gang zur pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung nun­mehr erst­ma­lig auch frei­wil­lig ver­si­cher­ten An­ge­stell­ten, de­nen ein nor­ma­ler Zu­gang auf­grund ent­spre­chen­der Vor­er­kran­kun­gen bis­her ver­wehrt wur­de.

Wir be­ra­ten Sie ger­ne ausführ­lich über die Zu­gangsmöglich­kei­ten zur PKV und fin­den den für Sie rich­ti­gen An­bie­ter am Markt.

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