PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Aufnahmegarantie unter bestimmten Voraussetzungen
Die Aufnahme in das System der privaten Krankenversicherung (PKV) ist davon abhängig, wie die individuelle gesundheitliche Situation ist. Menschen mit schweren Vorerkrankungen muss der Zugang verwehrt werden. Für Angestellte, die erstmalig zum 01.01.2013 freiwilliges Mitglied der GKV sind, gibt es nun eine Aufnahmegarantie unter bestimmten Bedingungen.
Bereits seit Langem gilt für bestimmte Personengruppen eine Annahmegarantie in der privaten Krankenversicherung – ungeachtet der gesundheitlichen Situation. So können beispielsweise neugeborene und adoptierte Kinder von Privatversicherten innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bzw. der Adoption ohne eine Gesundheitsprüfung beim Versicherer der Eltern angemeldet werden.
Für Beamte, die erstmalig in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden, gelten ähnliche Voraussetzungen: Hier besteht bereits seit einigen Jahren ein vereinfachter Zugang zu den Leistungs- und Beitragsvorteilen der PKV. Dieses haben die PKV-Anbieter durch eine entsprechende Öffnungsaktion geregelt.
Nun haben einige private Krankenversicherer diese Möglichkeit auch für eine weitere Personengruppe geschaffen. Für Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber zum 01.01.2013 als freiwillige Mitglieder der GKV gemeldet wurden, also demnach mindesten 52.200 € Jahreseinkommen erzielen, haben einige private Krankenversicherer eine Annahmegarantie ausgesprochen. Zwar wird der Gesundheitszustand auch hier bei einer Antragstellung abgefragt, es kann jedoch keine Ablehnung des Versicherers erfolgen. Für gravierende Vorerkrankungen wird ein maximaler Beitragszuschlag von 30 % erhoben. Der Umfang und die Qualität des Versicherungsschutzes kann individuell vereinbart werden. Diese Entwicklung ermöglicht den Zugang zur privaten Krankenversicherung nunmehr erstmalig auch freiwillig versicherten Angestellten, denen ein normaler Zugang aufgrund entsprechender Vorerkrankungen bisher verwehrt wurde.
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