Private Krankenversicherung
Neue Leistungsstandards der aktuellen Tarifwelt
Das System der privaten Krankenversicherung (PKV) fand sich in den vergangenen zwei Jahren häufig im Fokus polarisierender und teils unsachlicher Berichterstattung wieder. Durch die wenig nachhaltige Unternehmenspolitik einzelner Branchenteilnehmer geriet die PKV als Ganzes in die Kritik. Lückenhafter Versicherungsschutz, „Billig“-Tarife mit Leistungsdefiziten und unangemessene Beitragserhöhungen waren die zentralen Punkte. Medienberichte erwecken weiterhin gelegentlich den Eindruck, als gäbe es eine wachsende Unzufriedenheit von Privatversicherten etwa wegen angeblich zunehmender Leistungskürzungen durch die Versicherungsunternehmen.
Tatsächlich bestätigt der Jahresbericht 2012 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass weniger als drei von 10.000 PKV-Versicherten Beschwerde beim Ombudsmann der PKV einreichen. Diese Zahl ist seit mehr als zehn Jahren konstant. Obwohl der deutlich überwiegende Teil der 43 PKV-Unternehmen seiner Rolle als zentrale und verantwortungsbewusste Säule des deutschen Gesundheitssystems nachkommt und eine repräsentative Umfrage aus dem März 2012 von TNS Emnid belegt, dass 96 % der PKV-Versicherten sich in diesem System sehr gut aufgehoben fühlen, hat der Verband der privaten Krankenversicherer e. V. durch die Einführung der sogenannten Mindeststandards zum 01.01.2013 reagiert.
Ziel war es, die Versorgung privat Versicherter grundsätzlich mit mindestens den Leistungen sicherzustellen, die gesetzlich Versicherte erhalten. Die Handlungsfelder waren hier vor allem die Leistung für psychotherapeutische Behandlungen, für lebenserhaltende Hilfsmittel und für Entziehungskuren.
Im Ergebnis hat die Einführung der Mindeststandards Folgendes gebracht:
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- „Billig“-Tarife sind vom Markt verschwunden
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- Die PKV steht wieder für Leistungsstärke anstatt für ein Sparmodell
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- Die konsequente Einhaltung der Aufnahmerichtlinien stabilisiert das Versichertenkollektiv und sorgt für moderate Beitragsentwicklungen
Unserer Meinung nach werden sich die zentralen Herausforderungen – die Alterung der Bevölkerung, der medizinisch-technische Fortschritt und die daraus resultierenden Probleme der Finanzierbarkeit von Gesundheitsleistungen – nur mit dem bewährten Gesundheitssystem – bestehend aus GKV und PKV – bewältigen lassen.
Handlungsoptionen bei Beitragsanpassungen
Aufgrund überdurchschnittlicher Kostensteigerungen entsteht regelmäßig die Notwendigkeit der Beitragsanpassung einzelner Tarife. Unter anderem durch eine solide Tarifkalkulation und durch überdurchschnittliche Zinserträge können derartige Erhöhungen zwar reduziert, in Anbetracht der gesamten Kostenentwicklung und steigender Lebenserwartungen aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Erhöhungen müssen laut Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie der Kalkulationsverordnung (KalV) dann erfolgen, wenn Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben in den einzelnen Tarifkollektiven nicht mehr im Gleichgewicht stehen. Auslösend hierfür sind immer die zuvor erwähnten Faktoren, die der Versicherer bei der Prämienkalkulation zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht oder nur schwer vorhersehen konnte.
Insbesondere dem medizinischen Fortschritt bei Diagnostik und Behandlung muss die PKV Rechnung tragen und kann nicht – wie die gesetzliche Krankenversicherung – nachträglich Leistungsversprechen widerrufen bzw. den Vertragsumfang verändern. Der individuelle Gesundheitszustand eines Versicherten sowie dessen steigendes Alter sind keine Faktoren, die direkt eine Beitragsanpassung im bestehenden Tarif verursachen.
Wer von einer Beitragserhöhung betroffen ist, hat unterschiedliche Optionen, darauf zu reagieren.
Grundsätzlich haben Versicherte ab der Bekanntgabe der Beitragsanpassung/-erhöhung ein Sonderkündigungsrecht, das erlaubt, innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zu kündigen. Ein Anbieterwechsel sollte jedoch gut überlegt sein, da die Altersrückstellungen, die ja als Vorsorge für die Beitragsstabilität im Alter bereits heute mit jedem Beitrag gezahlt werden, nur bei Vertragsabschlüssen ab dem 01.01.2009 zu einem Teil auf den neuen PKV-Versicherer übertragen werden können.
Weiterhin ist genau zu prüfen, inwieweit der neue Vertragsumfang den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen entspricht. Letztendlich kann bei Leistungslücken ein dauerhaft gravierender finanzieller Schaden entstehen, der den vermeintlich zunächst eingesparten Beitrag deutlich übersteigt.
Einem Versichererwechsel sollte also unbedingt eine sehr genaue Betrachtung der individuellen Situation vorausgehen. Er kann dann sinnvoll sein, wenn die Unternehmenspolitik des PKV-Unternehmens nicht nachhaltig ausgerichtet ist und die versicherten Leistungen nicht den existenziellen Qualitätsanforderungen entsprechen. Als reine „Sparmaßnahme“ ist ein solcher Wechsel nicht geeignet.
Eine alternative Option ist ein Tarifwechsel bei der bestehenden PKV-Gesellschaft. Diese Möglichkeit ist ein gesetzlich verbrieftes Recht, das ermöglicht, mit voller Anrechnung der Altersrückstellungen in einen gleichartigen Tarif des eigenen Anbieters zu wechseln. Die Prüfung dieser Option bieten wir als Service kostenfrei an – im Gegensatz zu anderen Dienstleistern, bei denen für diese Leistung ein Honorar fällig wird.
Bei allem Verständnis für den Wunsch, den Krankenversicherungsbeitrag zu senken: Der Schutz einer privaten Krankenversicherung soll ein Leben lang bestehen und Leistungen, die man vielleicht in jungen Jahren als wenig relevant empfindet, können sich später als äußerst wichtig herausstellen. Ein Verzicht auf Leistungen zugunsten einer Beitragsreduzierung ist natürlich immer problemlos möglich – eine spätere Verbesserung jedoch in den meisten Fällen nur mit einer Überprüfung des dann aktuellen Gesundheitszustandes, der gerade im Alter häufig gegen eine Tarifoptimierung spricht.
Unsere Experten wägen gerne mit Ihnen gemeinsam alle zur Verfügung stehenden Optionen ab und finden die richtige Strategie für Sie!
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