Die Bezahlbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge im Alter ist ein wichtiges Thema. Um diese zu gewährleisten, werden in der privaten Krankenversicherung (PKV) Alterungsrückstellungen gebildet. Das heißt, von jüngeren Versicherten wird mehr Geld eingenommen, als zur Deckung der Kosten benötigt wird. Dieses Kapital steht dann zur Stabilisierung der Beiträge im Alter zur Verfügung.
Eine weitere Komponente stellt der vom Gesetzgeber eingeführte 10%ige Beitragszuschlag dar. Der Zuschlag wird bis zum 60. Lebensjahr erhoben. Auch dieses Kapital steht später zur Beitragsstabilisierung zur Verfügung.
Zusätzlich entfällt zu Rentenbeginn der Beitrag zur Absicherung des Krankentagegeldes.
Außer den genannten Maßnahmen besteht aber die Möglichkeit, einen weiteren Tarif zur Beitragsentlastung zu vereinbaren. Hierbei zahlt man zunächst einen etwas höheren Beitrag, um ab dem 65. oder 67. Lebensjahr von einem fest vereinbarten Entlastungsbetrag zu profitieren.
Einige Anbieter bieten sogar die Möglichkeit, die Entlastung für das Alter per Einmalzahlung abzugelten.
Auf diese Weise lässt sich der Krankenversicherungsbeitrag später um bis zu 80 % senken, und das lebenslang und garantiert.
Fragen Sie Ihren Berater nach der optimalen Variante für Ihren Vertrag und profitieren Sie von den Vorteilen!