Pflegeversicherung
Die gesetzlichen Neuregelungen decken den Bedarf auch in Zukunft nicht
Der Anstieg der Pflegekosten und der Pflegefälle setzt sich in Deutschland aufgrund steigender medizinischer Versorgungskosten und der Alterung der Gesellschaft unaufhaltsam fort. Die Anzahl der Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ist bereits zum Jahresende 2014 auf über 2,6 Millionen Pflegebedürftige angestiegen. Der Gesetzgeber versucht, durch Neuregelungen auf das steigende Kostenrisiko zu reagieren und den gesetzlichen Mindestschutz zu erweitern. Infolgedessen werden die Änderungen des Pflegestärkungsgesetzes nunmehr stufenweise für den Leistungsumfang der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung eingeführt.
Nachdem die ersten Änderungen bereits erfolgt sind, folgt im Januar 2017 die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Umstellung der drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade. Dies gewährleistet eine individuelle Begutachtung des Pflegebedarfs und bessere Einstufung von Pflegebedürftigen. Besonders für Demenzkranke führt diese Änderung zu einer Besserstellung, denn bisher wurden bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit vor allem körperliche Defizite berücksichtigt. Zukünftig werden Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen stärker unterstützt. Mit einer Überleitungsregelung wird sichergestellt, dass die rund 2,8 Millionen Pflegebedürftigen ohne erneute Begutachtung reibungslos in das neue System übernommen werden. Bestandspflegerentner sollen durch die Reform nicht schlechtergestellt werden, auch wenn eine erneute Überprüfung eine Herabstufung ergeben würde.
Die meisten Demenzkranken werden durch die Änderung erstmals leistungsberechtigt und viele Pflegebedürftige rücken in höhere Leistungsbereiche. Insgesamt soll die Reform 500.000 Menschen zusätzlich Pflegeleistungen sichern.
Um die Pflegereform und die damit einhergehenden Leistungsverbesserungen zu finanzieren, steigt der Pflegebeitrag zum 01.01.2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent an. Für Kinderlose steigt der Beitragssatz der Pflegeversicherung auf 2,8 Prozent an.
Durch diese Verbesserungen könnte der Eindruck entstehen, zusätzliche private Vorsorge für den Pflegefall sei vielleicht nicht mehr notwendig. Doch auch mit den Änderungen wird die Pflegepflichtversicherung die Kostenrisiken nur anteilig tragen können.
Die durchschnittlichen monatlichen Kosten für die vollstationäre Pflege der Pflegestufe III betragen zurzeit circa 3.500 €. Insbesondere in Pflegeheimen steigen die Kosten seit Jahren kontinuierlich. Auch wenn die Leistungen im Pflegegrad 5 ab 2017 bei stationärer Pflege auf 2.005 € angehoben werden, decken diese lange nicht die tatsächlichen Kosten. Weit über 1.000 € sind weiterhin monatlich aus dem eigenen oder dem Einkommen der Angehörigen zu zahlen, z. B. aus der Altersrente oder aus Immobilienbesitz. Die Leistungserhöhungen fallen insgesamt gering aus. Einige Pflegebedürftige, die erstmals eine Einstufung in einen Pflegegrad beantragen werden, erhalten nach der Reform geringere Leistungen, als sie heute erhalten hätten.
Die soziale Pflegeversicherung gewährt Pflegebedürftigen nur einen Zuschuss zu den tatsächlichen Pflegekosten und behält demnach ihren Teilkasko-Charakter.
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Wie lässt sich die Lücke im Pflegefall schließen?
Um die in dieser Übersicht dargestellten Versorgungslücken zu schließen, kann mit einer privaten Zusatzversicherung das eigene Vermögen oder das Vermögen der Angehörigen im Leistungsfall geschützt und die Versorgungsqualität insgesamt gesichert werden.
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