PFLEGE-BAHR
Fazit und Handlungsempfehlung für die Absicherung im Pflegefall
Seit dem 01.01.2013 fördert der Gesetzgeber die Initiative einer privaten Vorsorge für den Pflegefall mit einem monatlichen Beitragszuschuss von 5 €. Sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch birgt „Pflege-Bahr“ ernsthafte Risiken.
Um für die staatliche Förderung zertifiziert zu sein, sind die entsprechenden Versicherungstarife u. a. an konkrete Leistungshöhen in den einzelnen Pflegestufen geknüpft.
Weiterhin entfällt eine Gesundheitsprüfung, d. h. selbst kranke Menschen erhalten die oben genannten Mindestleistungen.
Betrachtet man jedoch die Kosten, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit entstehen können, wird schnell deutlich, dass der Umfang der Leistungen bei Weitem nicht ausreichend ist. Gerade bei der Pflege im Pflegeheim und bei Demenz besteht dringender Handlungsbedarf.
Um die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit ausreichend abzusichern, reicht „Pflege-Bahr“ niemals aus. Hinzu kommt, dass alle reinen Förderprodukte eine Wartezeit auf Leistungen von fünf Jahren berücksichtigen müssen und im Pflegefall beitragspflichtig weiterlaufen.
Für eine leistungsstarke Pflegevorsorge empfehlen wir zwei alternative Strategien:
Strategie I: Aufstockung der geförderten Pflegeversicherung mit einem leistungsstarken Ergänzungsbaustein als Pflegetagegeld
Sofern auf die Förderung von 5 € monatlich nicht verzichtet werden soll, bietet es sich an, die geförderte Pflegeversicherung als Grundkomponente abzuschließen. Diese wird dann mit einem Ergänzungsbaustein auf die benötigte Leistung in den einzelnen Pflegestufen aufgestockt. Durch diesen Ergänzungsbaustein entfallen dann die Leistungsnachteile wie die Wartezeit und die Beitragspflicht im Pflegefall.
Strategie II: Abschluss einer Pflegerentenversicherung mit noch mehr Leistungsvorteilen
Die Pflegerentenversicherung bietet im Vergleich zum Pflegetagegeld weitere deutliche Leistungsvorteile:
✓ Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den eigenen Arzt, nicht durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen.
✓ Die Beiträge sind über die gesamte Laufzeit in der Höhe garantiert.
✓ Die Leistung in der Pflegestufe 0 ist deutlich höher.
✓ Bei Kündigung des Vertrages wird ein Rückkaufswert fällig.
Fazit: Die staatliche Förderung der persönlichen Pflegevorsorge ist ein Schritt in die richtige Richtung und für Menschen mit schweren Vorerkrankungen der einzige Weg, eine Grundversorgung zu erhalten. Die Leistungen aus einer reinen geförderten Pflegeversicherung jedoch reichen für die Deckung der Versorgungslücke im Pflegefall nicht aus. Weiterhin bergen die Wartezeiten sowie die Beitragspflicht im Pflegefall ein weiteres finanzielles Risiko.
Für die Gestaltung einer adäquaten Pflegeabsicherung gibt es für jeden die passende Lösung, die Leistungsschwächen ausgleicht und eine echte Existenzsicherung im Fall der Pflegebedürftigkeit bietet. Wir beraten Sie gerne.
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