PFERDEVERSICHERUNGEN
Risiken und Versicherungslösungen für Pferdebesitzer
Ein Pferd zu besitzen, ist eine emotionale Bereicherung. An frischer Luft auf weiten Feldern sollten finanzielle Sorgen und Ängste keine übergeordnete Rolle spielen. Damit die Freude am Pferd für Sie immer im Vordergrund steht, zeigen wir Ihnen auf, wie Sie sich und Ihren Vierbeiner bestmöglich absichern können.
Bei Unfällen mit Pferden kann es leicht passieren, dass neben dem Reiter auch weitere Personen geschädigt bzw. Sachgegenstände beschädigt werden. Reiter, Pferdehalter oder auch Reitbeteiligungen werden dadurch einem hohen Risiko ausgesetzt. Pferdehalter sind auch ohne Verschulden nach § 833 BGB Satz 1 gesetzlich dazu verpflichtet, für Schäden, die ihr Pferd verursacht, in unbegrenzter Höhe persönlich zu haften. Im Ernstfall, beispielsweise bei einem Personenschaden, kann dies existenzgefährdende Folgen für alle Beteiligten haben. Teure Operationen, Spezialbehandlungen, schlimmstenfalls eine lebenslange Rente müssen bei unzureichender Absicherung vom Pferdehalter übernommen werden. Kommt hinzu, dass auch das Pferd selbst verletzt wird oder gar an den Unfallfolgen stirbt, wird der Pferdehalter neben den finanziellen Einbußen zusätzlich mit dem schmerzhaften persönlichen Verlust konfrontiert.
Pferdehalterhaftpflicht
Eine Pferdehalterhaftpflicht ist unverzichtbar. Diese schützt den Pferdehalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme vor berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter, die aufgrund der Pferdehaltung entstehen können. Zudem wehrt die Versicherung unberechtigte und überhöhte Schadenersatzforderungen ab. Die Wahl des richtigen Versicherungsschutzes sollte sorgfältig geprüft werden. Nicht alle Tarife werden den individuellen Ansprüchen eines Kunden gerecht und ein hoher Beitrag ist nicht automatisch ein Garant für gute Deckung.
Beim Abschluss einer Pferdehalterhaftpflicht ist zunächst darauf zu achten, dass diese eine ausreichende Versicherungssumme in Höhe von mindestens 5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beinhaltet. Gute Policen umfassen auch das Reiten ohne Sattel oder mit gebissloser Zäumung. Die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen und Weiden sollte möglichst hoch abgesichert sein. Höherwertige Deckungen leisten zudem auch für Mietsachschäden an Pferdetransportanhängern.
Reitbeteiligungen innerhalb der Pferdehalterhaftpflicht
Wer reitet das versicherte Pferd? Familienangehörige und auch Fremdreiter, die das Pferd unregelmäßig nutzen, sind in der Regel mitversichert. Reitbeteiligungen müssen dagegen namentlich genannt werden, um mitversichert zu sein. Bei Reitbeteiligungen ist zu beachten, dass diese üblicherweise bedingungsgemäß zum versicherten Personenkreis gehören. Dies kann im Schadenfall unter Umständen gravierende Nachteile mit sich bringen. Regelmäßig werden zwar Schadenersatzansprüche Dritter gegen die Reitbeteiligung vom Versicherungsschutz erfasst, nicht aber Ansprüche der Reitbeteiligung selbst gegen den Versicherungsnehmer als Tierhalter. Wird die Reitbeteiligung also durch den Umgang mit dem Pferd geschädigt, werden derartige Schäden als nicht ersatzpflichtige Eigenschäden gewertet. Da Reitbeteiligungsverträge gewöhnlich eine Klausel enthalten, welche gegenseitige Haftungsansprüche zwischen Pferdehalter und Reitbeteiligung ausschließen, bleibt die geschädigte Reitbeteiligung infolgedessen möglicherweise auf dem Schaden sitzen. Abhilfe schafft hier ein guter Versicherungsschutz, der auch Schadenersatzansprüche der Reitbeteiligung gegen den Pferdehalter ohne Mehrbeitrag abdeckt.
Um bei einem Reitunfall optimal geschützt zu sein, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ratsam. Weil aus einer privaten Unfallversicherung eine Leistung erst bei einer dauerhaften unfallbedingten Invalidität zu erwarten ist, kann sich auch der Einschluss einer Sofortleistung bei Knochenbrüchen lohnen. Denn gerade im Reitsport ist ein Bruch schnell passiert. Bei Abschluss dieser Erweiterung erhält die verletzte Person unabhängig von einer entstandenen Invalidität bei einem Knochenbruch eine Sofortleistung in vereinbarter Höhe. Eine private Unfallversicherung ist neben Reitbeteiligungen natürlich auch für alle Angehörigen des Reitsports, die im engen Kontakt zu Pferden stehen, empfehlenswert.
Pferde-Operationskostenversicherung
Um sich noch umfassender vor finanziellen Risiken zu schützen, können auch die Gesundheit und das Leben von Pferden abgesichert werden. Eine Operationskostenversicherung leistet Ersatz für Operations- und Behandlungskosten infolge eines Unfalls oder einer Krankheit des versicherten Pferdes. Je nach Wahl des Tarifs variieren der Umfang der abgesicherten Operationen sowie die maximale Entschädigung hierfür.
Pferde-Unfall- und Lebensversicherung
Für diejenigen, die neben Gesundheitskosten beispielsweise auch den Verlust ihres Pferdes absichern möchten, besteht die Möglichkeit, Schutz über eine Pferde-Unfall- bzw. Lebensversicherung zu erhalten. Je nach Vertragsumfang und Wert des Pferdes ist eine Milderung bzw. Abwendung des finanziellen Verlusts möglich.
Während sich die Leistung einer Pferde-Unfallversicherung auf das Ableben oder das Einschläfern infolge eines Unfalls sowie abhängig vom Vertragsumfang auch auf Raub, Diebstahl oder Verletzung in diebischer Absicht beschränkt, leistet eine Pferde-Lebensversicherung ergänzend auch bei krankheitsbedingtem Verlust. Als Unfälle gelten beispielsweise Verletzungen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Stürze, offene Frakturen, Ertrinken oder Verkehrsunfälle. Wenn ein Pferd aufgrund von Unfallfolgen nicht mehr geritten werden darf, kann – sofern vereinbart – ebenfalls mit einer Entschädigung gerechnet werden.
Mutterstuten und ungeborene Fohlen
Für Mutterstuten oder deren ungeborene Fohlen bieten Versicherer zusätzlich spezielle Policen an. Über eine Trächtigkeitsversicherung kann das Ableben während der Trächtigkeit und kurz nach dem Abfohlen versichert werden. Die entsprechende Versicherung für ungeborene Fohlen nennt sich Leibesfruchtversicherung.
Für eine individuelle Beratung rund um das Thema Pferdeversicherung sprechen Sie gerne Ihren afm Berater an.
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