PENSIONSMANAGEMENT
Portabilitäts-Check bestehender Betriebsrenten neuer Mitarbeiter
Sicherlich kennen Sie oder Ihre Personalentscheider die Situation: In Bewerbungsgesprächen geht es regelmäßig auch um die Frage des Bewerbers,
ob eine bestehende und häufig als Entgeltumwandlung finanzierte Betriebsrente bei einer Einstellung fortgeführt werden kann.
Welche Risiken können mit der Übernahme von Versorgungszusagen möglicherweise verbunden sein, wenn deren Inhalt und Ausgestaltung nicht im Detail bekannt sind
oder diese nicht ausreichend überprüft wurden?
Wir unterstützen Sie mit unserem Portabilitäts-Check bei der Prüfung von Haftungsrisiken durch die Übernahme „fremder Versorgungszusagen“.
Das Interesse des Bewerbers, einen bestehenden bAV-Vertrag mit dem bisherigen Anbieter fortzuführen, ist verständlich. Der Rechtsanspruch auf Übertragung (Portabilität) der Versorgung bei einem Arbeitgeberwechsel besteht für Verträge, die seit dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden. Dies ist zwar eine Regelung, die zuvor angedeutete Risiken grundsätzlich ausschließt, da ab diesem Zeitpunkt ausschließlich die Rahmenbedingungen Ihrer Kollektivvertragspartner gelten. Hierbei werden die Vertragsguthaben bestehender Verträge auf den in Ihrem Unternehmen angebotenen Kollektivvertrag übertragen. Da ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich die aktuellen Rechnungsgrundlagen gelten, kann es passieren, dass aus einer Betriebsrente in Höhe von beispielsweise 500 € monatlich garantierter Rentenleistung durch die Übertragung des vorhandenen Kapitals infolge der seit dem 21.12.2012 zwingend geltenden Rechnungsgrundlagen (z. B. Unisex-Tarife) und der seit einigen Jahren gesunkenen Höchstrechnungszinsen trotz der Rabatte eines eventuell bestehenden Kollektivvertrages nur noch eine garantierte Betriebsrente in Höhe von 400 € ausgewiesen wird. Natürlich entscheidet letztendlich die Gesamtleistung des Vertrages inklusive der Überschussbeteiligung, aber der erste Blick richtet sich häufig auf den garantierten Anteil, der der Versicherungspolice zu entnehmen ist.
Wir bieten Ihnen den afm Portabilitäts-Check an. Hierbei wird der bestehende Vertrag des neuen Mitarbeiters nicht wie zuvor beschrieben übertragen, sondern die Verträge werden anhand eines Versicherungsnehmerwechsels übernommen. Dann wird der Vertrag analysiert, die Haftungsfolgen durch eine Übernahme der „Fremdversorgung“ werden geprüft und Sie erhalten eine Empfehlung, ob Sie der Übernahme zustimmen können oder ob es kritische Punkte in der bestehenden Versorgungszusage des Fremdarbeitgebers gibt, aufgrund derer wir von einer Übernahme abraten. In diesem Fall kann zur Haftungsvermeidung auf das zuvor beschriebene Übertragungsverfahren zurückgegriffen werden.
Beispiele für kritische Aspekte einer zu übernehmenden Fremdversorgung:
- Eine schwache Finanzstärke des Versorgungsträgers wird als Ausfallrisiko bewertet.
- Falsche Überschusssysteme führen zu Auffüllrisiken beim Betriebsausscheiden oder im Rentenbezug.
- Abgrenzungsprobleme zwischen Alt- und Neuzusagen führen zu Verwaltungsaufwendungen und zu lohnsteuerlichen Risiken.
- Die Sanierungsklausel des Versorgungsträgers birgt das Risiko des Nachschusses im Falle der Leistungsregulierung.
- Fehlende implizite Garantien des Versorgungsträgers verursachen eine Primärhaftung des Arbeitgebers.
Fazit: Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie als Unternehmen eine Fremdzusage in Ihr Versorgungssystem übernehmen oder aber den Rechtsanspruch auf Übertragung für Betriebsrenten (für Zusagen ab dem 01.01.2005) umsetzen.
Für beide Verfahren bieten wir haftungsbefreiende und verwaltungsentlastende Lösungen für Unternehmen an und die potenziellen Mitarbeiter erhalten professionelle Angaben zu dem Wunsch nach effektiver Vertragsfortführung in Ihrem Unternehmen.
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