Ersparnispotential durch Umgestaltung der U1-Umlage
Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) verpflichtet Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern, die Gehaltsfortzahlung in den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter bei einer Krankenkasse abzusichern (U1-Umlage). Der Gesetzgeber möchte Arbeitgeber mit diesem Gesetz schützen – eine finanzielle Überlastung soll vermieden werden.
Die Krankenkassen erstatten gegen einen entsprechenden Beitragssatz zwischen 40 % und 80 % der Gehaltsfortzahlung. Mit zunehmendem Erstattungssatz steigt jedoch auch der Beitragssatz deutlich an. Über die gesetzlichen Krankenkassen allein kann eine Absicherung somit sehr teuer werden.
Die Lösung: Eine Umgestaltung der U1-Umlage durch die Lohnfortzahlungsversicherung!
Der Unternehmer splittet die Absicherung der Lohnfortzahlung zwischen der Krankenkasse und der Lohnfortzahlungsversicherung: Bei der Krankenkasse wird die Erstattung auf den Mindestsatz reduziert. Dies ist immer zum 01.01. eines Jahres möglich. Die Differenz zwischen dem Mindestsatz und dem bisher versicherten Satz wird durch die Lohnfortzahlungsversicherung abgedeckt. Die Beiträge für diese Differenzdeckung sind zumeist deutlich günstiger als die Deckung über die Krankenkasse.
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