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Lohnfortzahlung

Lohnfortzahlung

Durch Umgestaltung Kosten sparen und wirkungsvoll reinvestieren

Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Das betrifft zum Beispiel auch das Kostenrisiko der Lohnfortzahlung für Mitarbeiter in den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit. Vor allem bei kleineren Firmen können sich vermehrte Krankheitsfälle, etwa durch eine Grippewelle, deutlich stärker auswirken und möglicherweise die Existenz des Betriebs gefährden. Besonders für Firmen mit bis zu 30 Mitarbeitern, die diese Lohnfortzahlungskosten zumindest teilweise über die gesetzlichen Krankenkassen („U1-Umlage“) absichern müssen, kann sich die Kombination von gesetzlicher Absicherung mit einer privaten Lohnfortzahlungsversicherung (LFZV) auszahlen.

Hintergrund U1-Umlage: Unternehmen mit höchstens 30 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, die Gehaltsfortzahlung ihrer Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit in den ersten sechs Wochen bei einer Krankenkasse abzusichern (U1-Umlage). Die meisten Krankenkassen bieten in der Praxis eine 50-%-Erstattung an. Gegen höhere Beiträge können Arbeitgeber Erstattungssätze bis zu 80 % wählen. Dieser Erstattungssatz kann immer zu Beginn des Kalenderjahres neu festgelegt werden.

Genau hier kommt die Lohnfortzahlungsversicherung (LFZV) ins Spiel: Da die Beiträge der Krankenkassen für die höheren Erstattungssätze relativ teuer sind, können Unternehmen Geld sparen, wenn sie bei der Krankenkasse die Mindestabsicherung wählen und diese mit der LFZV bis zum gewünschten Erstattungssatz ergänzen – vielleicht sogar bis zu 100 %! Lohnfortzahlung Wir erläutern Ihnen gerne, bei welchen Konstellationen eine Umgestaltung der Lohnfortzahlung empfehlenswert ist, und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

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