Kreditversicherung
Absicherung bei Forderungsausfällen und Liquidität durch Bürgschaften
Beinahe jede Unternehmensinsolvenz zieht weite Kreise. Fällige, aber unbezahlte Rechnungen können gerade für kleine und mittlere Unternehmen ein existenzbedrohendes Risiko darstellen. Gerät ein größerer Kunde in Zahlungsschwierigkeiten, können auch gesunde Betriebe die Folgen zu spüren bekommen. Es ist mehr als ärgerlich, wenn Sie Ihre Dienstleistung erbracht haben, aber Ihr Geld nicht bekommen.
Forderungen schützen und durchsetzen
Eine einfache, kostengünstige und flexible Lösung bietet der Abschluss einer Forderungsausfallversicherung. Gegenstand dieser Versicherung ist die Absicherung von Forderungsausfällen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers. Darüber hinaus sichert die Police das Fabrikationsrisiko ab. Diese Absicherung ist besonders wichtig, wenn Sie speziell für einen Kunden Waren produzieren, die Sie bei Ausfall des Abnehmers nicht anderweitig verkaufen können. Der Versicherungsschutz gilt für Forderungen gegen Inlands- und Auslandskunden.
Schon im Vorfeld besteht die Möglichkeit einer Prüfung der finanziellen Situation Ihrer Kunden, um die Gefahr von Forderungsausfällen zu minimieren. Somit können Sie Geschäftsabschlüsse besser planen und sich durch diesen Informationsvorsprung auf Ihre solventen Kunden und profitablen Geschäfte konzentrieren.
Ihre Vorteile
-
- Attraktive Prämie auf Grundlage des Nettoumsatzes
-
- 10 % Rückvergütung bei Schadenfreiheit
-
- Entschädigungsleistung von 90 % der Nettoforderung
-
- Vorzeitige Entschädigung bei Zahlungsverzug
-
- Einschluss des Fabrikations-/Vorfertigungsrisikos möglich
-
- Verbesserung der eigenen Bonität durch abgesicherten Forderungsbestand
-
- Einfaches Handling durch Onlinesystem
-
- Abtretung der abgesicherten Forderungen an die Hausbank möglich
Bei Uneinbringlichkeit der Forderung besteht die Möglichkeit, die bereits abgeführte Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstattet zu bekommen.
Wichtig: Forderungsausfälle lassen sich nur durch erheblichen Mehrumsatz ausgleichen. Bei einem Ausfall z. B. in Höhe von 1.000 € sind bei einer Umsatzrendite vor Steuern von 2 % bereits 50.000 € Mehrumsatz erforderlich, um den Verlust auszugleichen.
Absicherung von Verpflichtungen aus gewerblichen Mietobjekten
Ein Umzug in neue Geschäftsräume verursacht neben den eigentlichen Umzugskosten auch Kosten für anstehende Renovierungsarbeiten, Möblierungen sowie ggf. Maklergebühren. Des Weiteren kommt die Zahlung der Mietkaution auf Sie zu.
Eine gewerbliche Mietkautionsversicherung ist für alle Unternehmen, die Gewerberäume anmieten, auch für Existenzgründer, eine moderne Lösung am Versicherungsmarkt und ersetzt die Barkaution bei Ihrem Vermieter. Auch bereits gezahlte Mietkautionen für Büro- und Gewerbeflächen können durch den Abschluss einer Kautionsbürgschaft abgelöst werden.
Für den Mieter ist der Abschluss der Mietkautionsversicherung nur mit wenig Aufwand verbunden. Während eine Bankbürgschaft als Alternative zur Barkaution zu einer Einschränkung des Kreditrahmens bei der Bank führen würde, bleiben Kapital und Liquidität bei der Mietkautionsversicherung vollständig erhalten.
Der Vermieter profitiert ebenfalls von der einfachen Abwicklung der Versicherung und erkennt die Zahlungsfähigkeit seines Vertragspartners anhand der durch den Versicherer durchgeführten Bonitätsprüfung. Darüber hinaus benötigt er keine gesonderten Bankkonten, da er eine Bürgschaftsurkunde in Höhe des vereinbarten Kautionsbetrages von dem Versicherer erhält.
Kommt es im Rahmen der Mietkautionsversicherung zu einer Situation, in der der Vermieter einen Anspruch auf die Kaution geltend machen will, so stellt er seine Ansprüche direkt an den Versicherer und erhält im Gegenzug den Geldbetrag nach Anforderung.
Folgende Unterlagen werden zum Abschluss einer gewerblichen Mietkautionsbürgschaft benötigt:
-
-
-
- Aktuelle Bonitätsauskunft
Für nahezu jeden Bereich des Geschäftslebens gibt es eine Vielzahl von versicherbaren Bürgschaftsarten, wie z.B.:
Für Betriebe des Bau-, Garten- und Landschaftsgewerbes sowie Unternehmen des Anlagen- und Maschinenbaus
-
- Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers. Diese Bürgschaft sichert die Ansprüche nach Abnahme der Werkleistung ab.
-
- Absicherung von Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag.
-
- Absicherung von Vorausleistungsverpflichtungen und des Werklohnanspruchs aus einem Werkvertrag.
Für alle Betriebe, die im Rahmen ihrer Verträge und AGB mit Anzahlungen arbeiten
Absicherung der Rückerstattung von Vorauszahlungen, wenn nicht mit der Erstellung des Vertragsgegenstandes begonnen wurde.
Für Reiseveranstalter
Hier stellt der Versicherer als Kundengeldabsicherer Sicherungsscheine gegenüber Reisenden zur gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung aus. Der Versicherer garantiert damit dem Reiseteilnehmer die Rückerstattung seines Geldes und die Rückholung vom Reiseort, falls der Veranstalter infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz die vertraglichen Reiseleistungen nicht erbringen kann.
Für Personaldienstleister: Absicherung von Forderungen nach § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz
Absicherung der gesetzlichen Haftung zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Arbeitnehmerentgelten, sofern der Nachunternehmer/Verleiher diese nicht erbracht hat.
Für Betriebe, die ihr Gewerbe auf Basis der Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz betreiben
Die Bürgschaft stellt die ordnungsgemäße Räumung eines Grundstücks nach Ablauf des Nutzungsvertrags sicher.
« zurück