Krankenversicherung
So wirkungsvoll und kostengünstig lassen sich Leistungslücken schließen
Ambulant Privatpatient – dann, wenn es darauf ankommt
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten eine ambulante Regelversorgung auf gutem Niveau. Bei Husten, Schnupfen oder Heiserkeit mag dies ausreichend sein. Wenn jedoch eine schwere Krankheit plötzlich das gewohnte Leben auf den Kopf stellt, wünscht man sich nur eines: schnell die bestmögliche Behandlung zu bekommen. Und so schnell wie möglich einen Termin beim Spezialisten. Außerdem möchte man eine Therapie mit allen Möglichkeiten der modernen Medizin in Anspruch nehmen können – unabhängig von einer Budgetierung oder den Leistungskatalogen der gesetzlichen Krankenkassen.
Um als gesetzlich Versicherter im Falle einer schweren Erkrankung in der Arztpraxis alle Vorteile eines Privatpatienten nutzen zu können, gibt es entsprechende Versicherungslösungen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, bei einer Verdachtsdiagnose einer der versicherten schweren Erkrankungen sofort eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Zusätzlich wird der Versicherungsschutz – unabhängig von einer schweren Erkrankung – für privatärztlich durchgeführte Vorsorge und Früherkennung auf diagnostisch höchstem Niveau wirksam.
Die beste Versorgung im Krankenhaus
In § 22 der Bundespflegesatzverordnung und im Krankenhausfinanzierungsgesetz wird geregelt, dass die Krankenhäuser die Behandlung der Patienten nach sogenannten Fallpauschalen abrechnen. Die Fallpauschalen, die die Kliniken bekommen, orientieren sich an den durchschnittlichen Kosten, die ein typischer Patient mit seiner jeweiligen Erkrankung verursacht. Das System funktioniert, wenn die Fälle klassisch, die Verläufe mustergültig und die Behandlungen gut planbar sind. Der Idealpatient ist ein junger Mensch, der zu einer teuren Untersuchung in die Klinik kommt, wenig Aufmerksamkeit benötigt und innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters wieder nach Hause geht.
Damit gerade hoch spezialisierte Krankenhäuser, welche in komplizierten Krankheitsfällen aufgesucht werden, bei Abweichung in der Aufenthaltsdauer und trotz der Komplexität der Behandlung wirtschaftlich arbeiten können, wird im Rahmen der gesetzlichen Regelleistung nicht nur an Personal und Zuwendungszeit gespart. Darüber hinaus erhalten Patienten, für die das Krankenhaus lediglich die Fallpauschale abrechnen kann, auch andere, kostengünstigere Medikamente und Materialien.
In der Kardiologie bspw. werden Stents verwendet, um den Verschluss einer Arterie zu verhindern. Allerdings sieht die allgemeine Krankenhausleistung nur einfache Metallröhrchen vor, die nach 10 bis 15 Jahren wieder ausgetauscht werden müssen. Beschichtete Stents hingegen haben eine Haltbarkeit von 25 Jahren, sind aber fast nur über stationäre Wahlleistungen erhältlich.
In einer Umfrage unter mehr als 1.400 deutschen Chefärzten räumte fast die Hälfte der Ärzte ein, in den zurückliegenden sechs Monaten mindestens einem Patienten eine nützliche Behandlung aus Kostengründen vorenthalten zu haben. 70 % kamen zu dem Schluss, dass sich die knappen Mittel negativ auf die Patientenversorgung auswirkten. Unter Pflegedirektoren waren mehr als 80 % dieser Ansicht. Aber die Fallpauschale hat noch andere Auswirkungen:
Fast 40 % der befragten Mediziner gaben an, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu überhöhten Zahlen bei lukrativen Eingriffen führten; in der Kardiologie waren es 61 % (Quelle: Süddeutsche Zeitung).
Mit einer stationären Ergänzungsversicherung verabschieden Sie sich aus dem System der Fallpauschalen, da das Krankenhaus die an Ihnen erbrachte Versorgung leistungsgerecht abrechnen kann und damit die bestmögliche Behandlung garantiert ist.
Ihr afm Berater sorgt dafür, dass Sie, wenn es um Ihre Gesundheit geht, bestens behandelt werden, und erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
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