Krankenversicherung
GKV-Beiträge steigen durch Zusatzbeiträge | ein aktueller Blick auf die Attraktivität der PKV und der Zusatzversicherungen
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist eingeschränkt und gleichzeitig haben nur ein Jahr nach Einführung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags einzelne Krankenkassen deutliche Erhöhungen vorgenommen. So ist z. B. der Zusatzbeitrag bei einer der größten deutschen Krankenkassen, der DAK, von 0,9 % im Jahr 2015 auf 1,5 % gestiegen.
Wurden bei Einführung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages negative Prognosen der privaten Versicherungswirtschaft zu dessen Entwicklung als polarisierend abgetan, hat nun auch die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, eine Verdopplung des Zusatzbeitrages bis 2019 prognostiziert (Quelle: Focus Online). Begründet wird dies u. a. mit den aufgrund des medizinischen Fortschritts steigenden Kosten im Gesundheitswesen. Aber gerade der medizinische Fortschritt kann im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nur am Rande für die Anhebung der Zusatzbeiträge verantwortlich sein, denn neue Behandlungsmethoden, hochmoderne Diagnostik sowie neue Medikamente werden erst nach Entscheidung durch den Bundesausschuss in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen. Vielmehr sind strukturelle Probleme und teure Reformen, z. B. die Krankenhausreform, für die Anhebung verantwortlich. Diese Versorgungsreformen sollen zwar zu besserer Qualität führen, tatsächlich wird jedoch z. B. die Streichung eines seit 2013 eingeführten Versorgungszuschlages für chronisch unterfinanzierte Krankenhäuser ab 2017 eher zur Reduzierung von Behandlungsangeboten und Personaldecke führen.
Auch die Einrichtung von sogenannten Terminservicestellen, die sich für die Versicherten um Facharzttermine kümmern sollen, kostet Geld und steht selbst bei Befürwortern des gesetzlichen Krankenversicherungssystems in der Kritik. Denn die Servicestelle garantiert lediglich, dass innerhalb von einer Woche eine Rückmeldung der Vergabestelle erfolgt und der Termin spätestens vier Wochen nach dem Anruf bei irgendeinem Arzt der entsprechenden Fachrichtung erfolgen kann. Fahrzeiten von 30 Minuten bzw. 60 Minuten bei speziellen Fachrichtungen müssen in Kauf genommen werden. Der Terminservice kann nicht für Bagatellerkrankungen beansprucht werden. Die Einrichtung der Vergabestellen wird auf 20 Mio. € geschätzt, die jährlichen Kosten auf 15 bis 20 Mio. €. Kritiker bemängeln, dass dieses Geld in der faireren Vergütung von ambulanten ärztlichen Leistungen besser investiert wäre, da ja die bloße Terminvergabe noch keine qualitativ höherwertige Behandlung garantiere.
Eine vertraglich garantierte Teilnahme am medizinischen Fortschritt, Zugang zu leistungsgerecht bezahlter und damit hochwertiger Behandlung durch Spezialisten sowie eine komfortable Unterbringung im Krankenhaus, schnelle Terminvergabe beim Facharzt der eigenen Wahl, hohe Erstattungen bei Leistungen für Zahnersatz und alternative Heilmethoden kann nur das System der privaten Krankenversicherung bieten – und das häufig noch zu geringeren Beiträgen.
Für gesetzlich Pflichtversicherte kann zumindest in den Leistungsbereichen der stationären Wahlleistung oder innerhalb der Zahnmedizin durch entsprechende Zusatzversicherungstarife eine wichtige ergänzende Versorgungsqualität erlangt werden. Mit entsprechenden Kostenerstattungstarifen lässt sich dies sogar auf die generelle ambulante Versorgung ausdehnen.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern diese Leistungsbereiche über Gruppenverträge sogar zusätzlich optimiert als betriebliche Krankenversicherung anbieten.
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