Kindervorsorge
Absicherung vor den finanziellen Folgen von Krankheit oder Unfall
Zur Schule gehen, Fußball spielen, sich mit Freunden treffen, ein Musikinstrument spielen und vieles mehr. Das Leben eines Kindes ist geprägt von Bewegung.
Aber auch Kinder sind vor Krankheit und Gefahren des täglichen Lebens nicht sicher. Im Unterschied zu Erwachsenen steht zwar kein Einkommen auf dem Spiel, jedoch wird unter Umständen der spätere Weg in die Ausbildung und ins Berufsleben durch den frühen Eintritt einer Erkrankung oder einen Unfall verbaut – von der Möglichkeit, später eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung des eigenen Arbeitseinkommens zu vereinbaren, ganz zu schweigen.
Was die Berufsunfähigkeitsversicherung für die Erwachsenen ist, ist die Absicherung von Grundfähigkeiten für die Kleinen.
Familien können sich bereits ab dem ersten Lebensjahr des Kindes gegen die finanziellen Auswirkungen einer Erkrankung oder eines Unfalls absichern – und das mit einem sehr geringen finanziellen Aufwand. Denn wenn ein Kind erkrankt, sind alle betroffen.
Der Grund für den Verlust der Grundfähigkeit ist dabei unerheblich. So kann z. B. eine Borreliose-Infektion nach einem Zeckenbiss zu dauerhaften Einschränkungen der Gehfähigkeit führen.
Beispiel Gebrauch der Hand: Infolge von Lähmungen ist es nicht mehr möglich, mit der linken oder der rechten Hand eine Flasche mit Schraubverschluss zu schließen und zu öffnen.
Beispiel knien und bücken: Aufgrund von fortgeschrittenen Knie- und Hüftarthrosen ist man nicht mehr in der Lage, sich hinzuknien, zu bücken und sich anschließend wieder aufzurichten.
Verliert ein versichertes Kind eine dieser Grundfähigkeiten, erhält die Familie eine monatliche Rente bis längstens zum Alter von 65 Jahren. Diese kann z. B. für
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- Kosten für medizinische Spezialisten und Reha-Maßnahmen,
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- höhere Betreuungskosten oder
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- Ausgleich von Einkommenskürzungen bei einem Elternteil durch Reduzierung der Arbeitszeit
verwendet werden.
Zusätzlich kümmern sich im Leistungsfall Spezialisten z. B. um die Organsation von Reha-Maßnahmen oder die schulische Integration.
Wenn es um die Absicherung von existenziellen Risiken geht, haben wir häufig ein „Worst-Case-Szenario“ im Kopf. Doch der Eintritt einer Erkrankung im Kindesalter muss nicht immer den schlimmsten Fall bedeuten.
Beispiel Arthrose bei Kindern: Einige Kinder kommen mit einer Fehlstellung des Stütz- und Bewegungsapparates auf die Welt. Häufig ist die Hüftdysplasie, bei der die Gelenkköpfe nicht in die Vorrichtungen des Beckens passen. Bei der Behandlung der Hüftdysplasie können sich wiederum neue Probleme ergeben, die ebenfalls zu einer Arthrose führen können. In vielen Fällen manifestiert sich eine Arthrose erst im höheren Alter, durch die Hüftdysplasie kommt sie aber auch in jungen Jahren vor und kann für Kinder und Jugendliche zum ernsthaften Problem werden. Eine weitere gefährliche Fehlstellung sind O- und X-Beine. Sie entstehen bspw. durch eine langjährige Fehlbelastung, können aber auch angeboren sein. Da dabei insbesondere die Kniegelenke falsch belastet werden, kann sich nach wenigen Jahren bereits eine arthrotische Veränderung am Kindergelenk zeigen.
Durch den medizinischen Fortschritt ist die Erkrankung gut behandelbar. Ein erkranktes Kind wird später eine Ausbildung beginnen, eine Berufstätigkeit aufnehmen und eine Familie gründen können.
Doch führt die frühe Erkrankung leider dazu, dass der nun Erwachsene seine eigene Familie nicht gegen den Verlust seiner eigenen Arbeitskraft absichern kann, denn es gibt keinen Versicherer, der das erhöhte Gesundheitsrisiko versichern würde.
Wurde allerdings im Kindesalter vor Eintritt der Erkrankung eine Absicherung von Grundfähigkeiten vereinbart, kann diese mit dem Beginn einer Ausbildung, eines Studiums oder der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in eine Berufsunfähigkeitsabsicherung umgewandelt werden – und das ohne erneute Überprüfung des gesundheitlichen Zustands.
Mit einer frühen Entscheidung sichern Sie Ihre Familie also nicht nur gegen die Erkrankung oder den Unfall eines Kindes ab, Sie schaffen auch Ihrem Kind die spätere Möglichkeit, seine eigene Familie abzusichern.
Ihr afm Berater erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot und informiert Sie umfassend.
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