Investmentsteuerreform
Änderungen im Jahr 2018 und ihre Vorteile
Als Inhaber von Investmentfondsanteilen wurden Sie von der zuständigen Depotbank bereits angeschrieben und darüber informiert, dass sich zum 01.01.2018 die Investmentfondsbesteuerung ändert. Hintergrund ist eine gesetzliche Neuregelung, die zukünftig zu einer Gleichbehandlung von in- und ausländischen Erträgen führt. Ziel der Reform ist neben der europarechtlich gebotenen Gleichstellung von inländischen und ausländischen Investmentfonds vor allem eine Vereinfachung der Besteuerung von Investmentfonds auf Anlegerebene.
Da insbesondere ausländische Dividenden und Immobilienerträge bereits auf Fondsebene mit einer Quellensteuer belegt wurden, gelten zukünftig Steuerabzüge auf Basis des Fonds für derartige Erträge in Höhe von 15 % auch, sofern diese auf Investitionen in Deutschland beruhen.
Zudem wurde für nichtausschüttende thesaurierende Fonds eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Gewinne als sogenannte Vorabpauschale eingeführt.
Damit Sie als Anleger zukünftig steuerlich nicht schlechtergestellt werden, hat der Gesetzgeber zum Ausgleich eine sogenannte Teilfreistellung der Veräußerungserlöse eingeführt. Die Höhe des steuerfreien Anteils ist hierbei von der Fondsart (Aktien- und Immobilienquote) und dem hiermit verbundenen systematischen Anteil der vorabbelasteten Steueranteile abhängig.
Neben der direkten Anlage im Investmentdepot können Fondsanteile auch als fondsgebundene Versicherung erworben bzw. gehalten werden. Auch hier gelten die Auswirkungen der Investmentsteuerreform durch Vorabsteuern und Teilfreistellungen, aber insgesamt wirken sich die Steuerstundungseffekte und Begünstigungen innerhalb des Versicherungsmantels ertragserhöhend aus. Dies gilt auch unter Beachtung sämtlicher Kostenaspekte der Versicherung und der Fonds bei mittelfristigen Anlagedauern. Die Kosten des Versicherungsmantels werden bei empfehlenswerten Anbietern häufig allein durch eine mengenbasierte Partizipation an Rückvergütungen des Fonds kompensiert, die einem direkten Fondsanleger regelmäßig nicht zur Verfügung stehen. Diese Annahme basiert auf der Investition in gemanagte Zielfonds, obwohl natürlich alternativ auch kostengünstige statische ETFs (Exchange Traded Funds, börsengehandelte Fonds) zur Auswahl stehen.
Beispiel für die Vorteile einer Investition in eine fondsgebundene Versicherung im Vergleich zu einer direkten Fondsanlage unter Beachtung sämtlicher Kosten und Steuerauswirkungen bei einem Einmalbeitrag in Höhe von 20.000 €:
Sprechen Sie mit Ihrem afm Berater, damit auch Sie von renditestarken und steueroptimierten Anlage- oder Altersvorsorgealternativen profitieren.
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