Insolvenzanfechtungen
Schutz vor finanziellen Gefahren durch Rückforderungen nach Kundeninsolvenzen
Im Falle einer Insolvenz können Insolvenzverwalter Zahlungen, die bis zu zehn Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom insolventen Unternehmen geleistet wurden, anfechten und zurückfordern. Dafür reicht es schon aus, dass Sie mit Ihrem Vertragspartner in der Vergangenheit Ratenzahlungsvereinbarungen geschlossen haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zur Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners verschärft!
Ende 2014 musste ein Ingenieurbüro trotz guter Auftragslage und ausreichender Liquidität Insolvenz anmelden. Grund war die Anfechtung durch einen Insolvenzverwalter, die eine Vielzahl bereits beglichener Rechnung betraf. Die Gesamtsumme belief sich auf rund 100.000 €. Zum Verhängnis wurde dem Ingenieurbüro, dass der Kunde seine Rechnungen immer schleppender und nur nach Mahnung bezahlt hatte. Hierdurch sah das zuständige Gericht die Mutwilligkeit als gegeben, andere Gläubiger zu schädigen, indem das Unternehmen trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit die Geschäftsbeziehungen fortführte, und das Ingenieurbüro wurde zur Rückzahlung der bereits bezahlten Rechnungen des insolventen Unternehmens verurteilt.
Eine Umfrage bei Unternehmern kam zu dem Ergebnis, dass die Zahl der Insolvenzanfechtungen 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 20 % gestiegen ist. Ein Drittel dieser Anfechtungen zogen Rückforderungen von mehr als 100.000 € nach sich.
Wie können Sie Ihr Unternehmen gegen Insolvenzanfechtungen schützen?
Die Versicherungswirtschaft bietet Möglichkeiten, sich gegen Rückforderungen nach Insolvenzen zu schützen. Im Rahmen einer Kreditversicherung können auch die Rückforderungsansprüche durch Insolvenzverwalter mit abgesichert werden. Es gibt auch Stand-alone-Lösungen, bei denen sich die Deckung ausschließlich auf Insolvenzanfechtungen bezieht. Diese sind aufgrund einer sehr hohen Mindestprämie für größere Unternehmen sinnvoll,
die über ein entsprechend abzusicherndes Umsatzvolumen verfügen.
Somit kann das Unternehmen den individuell ermittelten risikogerechten Bedarf im Zusammenhang mit der Warenkreditversicherung und den Besonderheiten der Insolvenzanfechtung in diesem Beispiel für eine Jahresprämie in Höhe von insgesamt ca. 2.500 € absichern.
Wir beraten Sie gerne ausführlich, beantworten Ihre Fragen und erstellen ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen.
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