Haftung
Versicherungspflicht für Drohnen
Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und sind momentan das Trendthema. Die Vielzahl der Modelle, die Verfügbarkeit zu bereits kleinen Preisen und die teilweise sehr einfache Bedienung führen zu steigender Begeisterung unter Hobbypiloten. Als Geschenkrenner lagen sie auch unter dem einen oder anderen Weihnachtsbaum.
Neben dem Spaß hat jeder Betreiber einer Drohne aber auch eine gewisse Verantwortung, denn sollte die Drohne im Betrieb abstürzen bzw. in etwas hineinfliegen und eine Sache beschädigen oder sogar jemanden verletzen, haftet dafür der Pilot.
Die möglichen Schäden können schnell sehr hoch ausfallen. Deshalb ist seit 2005 eine Haftpflichtversicherung für unbemannte Flugobjekte (hierzu zählen neben den Drohnen auch andere Flugmodelle) Pflicht. Mitglieder eines Modellflugverbandes können sich bei diesem informieren, denn in der Regel sind sie über die Mitgliedschaft abgesichert, solange sie die Regeln des Verbandes einhalten.
In der privaten Haftpflichtversicherung sind Drohnen nicht generell mitversichert. Daher sollte jeder Hobbypilot vor der Nutzung klären, ob sein bestehender Versicherungsschutz ausreicht oder ob dieser sinnvoll ergänzt werden muss.
Lassen Sie sich beraten. Ihr afm Berater informiert Sie gerne ausführlich und zeigt Ihnen individuelle Lösungsvorschläge auf.
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