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Gewerbliche Mietkaution

Gewerbliche Mietkaution

Die Alternative zum Stellen einer Mietsicherheit

Ver­mie­ter und Mie­ter ei­ni­gen sich beim Ab­schluss von Miet­ver­trägen häufig auf die Hin­ter­le­gung ei­ner Miet­si­cher­heit in Form ei­ner Bar­kau­ti­on oder ei­ner Bankbürg­schaft.

Bei der Bar­kau­ti­on muss der Mie­ter einen ho­hen Geld­be­trag auf­wen­den, auf den er während der Dau­er des Miet­verhält­nis­ses nicht zu­grei­fen kann. Bei ei­ner Ver­un­treu­ung der Kau­ti­ons­s­um­me oder ei­ner In­sol­venz des Ver­mie­ters kann ein Rück­zah­lungs­ri­si­ko be­ste­hen.

Ei­ne Bankbürg­schaft be­las­tet die Kre­dit­li­nie und re­du­ziert den Fi­nan­zie­rungs- bzw. Li­qui­ditäts­rah­men des Un­ter­neh­mens. Es fällt ei­ne jähr­li­che Aval­gebühr an und in der Re­gel sind zusätz­li­che Si­cher­heits­leis­tun­gen er­for­der­lich.

Als al­ter­na­ti­ve Form zum Stel­len ei­ner Miet­si­cher­heit hat sich die ge­werb­li­che Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung durch­ge­setzt.

Die Kau­ti­on wird hier nicht im Vor­aus in ei­ner Sum­me er­bracht, son­dern dem Ver­mie­ter wird ei­ne Bürg­schafts­ur­kun­de aus­gehändigt. Hierfür zahlt der Mie­ter einen jähr­li­chen Bei­trag.

Auch bei ei­nem lau­fen­den Miet­verhält­nis kann die Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung nachträglich ein­ge­setzt wer­den, um ei­ne be­reits ge­zahl­te Kau­ti­on zu er­set­zen und in Bar­geld bzw. Li­qui­dität um­zu­wan­deln.

Tipp: Ei­ne Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung ist ein ak­zep­tier­tes und mit ge­rin­gem Ver­wal­tungs­auf­wand ver­bun­de­nes kos­tengüns­ti­ges Pro­dukt, das be­reits ge­bun­de­ne Li­qui­dität frei­setzt und den Fi­nan­zie­rungs­rah­men ver­bes­sert. Gewerbliche Mietkaution Gewerbliche Mietkaution Ihr afm Be­ra­ter er­stellt Ih­nen ger­ne ein An­ge­bot für ei­ne ge­werb­li­che Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung.

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