Vermieter und Mieter einigen sich beim Abschluss von Mietverträgen häufig auf die Hinterlegung einer Mietsicherheit in Form einer Barkaution oder einer Bankbürgschaft.
Bei der Barkaution muss der Mieter einen hohen Geldbetrag aufwenden, auf den er während der Dauer des Mietverhältnisses nicht zugreifen kann. Bei einer Veruntreuung der Kautionssumme oder einer Insolvenz des Vermieters kann ein Rückzahlungsrisiko bestehen.
Eine Bankbürgschaft belastet die Kreditlinie und reduziert den Finanzierungs- bzw. Liquiditätsrahmen des Unternehmens. Es fällt eine jährliche Avalgebühr an und in der Regel sind zusätzliche Sicherheitsleistungen erforderlich.
Als alternative Form zum Stellen einer Mietsicherheit hat sich die gewerbliche Mietkautionsversicherung durchgesetzt.
Die Kaution wird hier nicht im Voraus in einer Summe erbracht, sondern dem Vermieter wird eine Bürgschaftsurkunde ausgehändigt. Hierfür zahlt der Mieter einen jährlichen Beitrag.
Auch bei einem laufenden Mietverhältnis kann die Mietkautionsversicherung nachträglich eingesetzt werden, um eine bereits gezahlte Kaution zu ersetzen und in Bargeld bzw. Liquidität umzuwandeln.
Tipp: Eine Mietkautionsversicherung ist ein akzeptiertes und mit geringem Verwaltungsaufwand verbundenes kostengünstiges Produkt, das bereits gebundene Liquidität freisetzt und den Finanzierungsrahmen verbessert.
Ihr afm Berater erstellt Ihnen gerne ein Angebot für eine gewerbliche Mietkautionsversicherung.