Gesetzlich oder privat krankenversichert – eine Entscheidungshilfe
Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers soll die Verfügbarkeit von Haus- und Facharztterminen für gesetzlich Krankenversicherte verbessern. Durch die Verpflichtung niedergelassener Ärzte, längere und flexiblere Sprechstunden anzubieten, soll die wohnortnahe Versorgung sichergestellt werden. Des Weiteren soll durch die Einrichtung von Ambulanzzentren die Frequenz in den Notaufnahmen der Krankenhäuser reduziert werden, um so mehr Kapazitäten für echte Notfallpatienten zu haben. Dies alles ist sicherlich wünschenswert.
Eine vertraglich garantierte Teilnahme am medizinischen Fortschritt, Zugang zu leistungsgerecht bezahlter und damit hochwertiger Behandlung im Krankenhaus sowie schnelle Terminierung beim Facharzt der eigenen Wahl kann nur das System der privaten Krankenversicherung bieten – und das bei häufig geringeren Beiträgen.
Und wenn man nicht die Wahl hat, über sein Krankenversicherungssystem zu entscheiden, oder wenn die familiäre Situation dagegenspricht, wird durch die Wahl spezieller Zusatzversicherungstarife zumindest in den Leistungsbereichen der Krankenhaus-Wahlleistungen, in der Zahnmedizin oder bei Vorsorgeuntersuchungen und Sehhilfen zusätzliche Versorgungsqualität erlangt und Eigenanteile werden reduziert: