Firmenvertragsrechtsschutz
Für viele Betriebsarten wieder versicherbar!
In der Firmenrechtsschutzversicherung besteht in der Regel kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus Verträgen im Zusammenhang mit selbständiger Tätigkeit. Vereinzelt wird von einigen Anbietern lediglich ein Versicherungsschutz im Zusammenhang mit bestimmten Nebengeschäften geboten (bspw. Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag, mit einem mit der Sanierung des Büros beauftragten Maler oder Streitigkeiten, die aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen resultieren). Rechtskosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit stehen, sind auch bei derartigen Bedingungsregelungen regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sie verlangen vom Auftraggeber aufgrund der erbrachten Leistung Ihren Lohn. Ihr Auftraggeber ist jedoch der Auffassung, dass die Leistung mangelhaft ausgeführt wurde, und verweigert die Zahlung.
Es kann zum Rechtsstreit kommen, wenn Ihr Auftraggeber
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- Nachbesserung verlangt oder den Preis mindern will
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- die Rückabwicklung des gesamten Auftrages will
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- die Anzahlung erstattet haben möchte
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- Schadenersatz verlangt und eine andere, teurere Firma beauftragt
Der Firmenvertragsrechtsschutz ist eine moderne und maßgeschneiderte Rechtsschutzlösung, die den Firmenrechtsschutz ergänzt. Im Falle eines Rechtsstreits übernimmt der Firmenvertragsrechtsschutz die oft nur schwer kalkulierbaren Kosten schnell und unkompliziert für Sie, hilft Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen und vor Gericht einzuklagen. Er übernimmt die Absicherung der gerichtlichen Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit sowie die Absicherung von Gerichtsverfahren. Auch wenn es vor Gericht um andere vertragliche Streitigkeiten geht, etwa die Abwehr unberechtigter Forderungen gegen Sie, übernimmt der Firmenvertragsrechtsschutz das zusätzliche Kostenrisiko eines Prozesses. Zusätzlich haben Sie zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, sich zu vertraglichen Angelegenheiten telefonisch anwaltlich beraten zu lassen. Der Firmenvertragsrechtsschutz kann nur in Verbindung mit einer Firmenrechtsschutzversicherung gemäß § 28 ARB abgeschlossen werden.
Das Leistungsspektrum umfasst Streitigkeiten im Bereich des Vertrags- und Sachenrechts wie z. B. aus
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- Streitigkeiten mit Kunden wegen Gewährleistungsansprüchen
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Der Kostenschutz besteht für Streitigkeiten aus Verträgen nicht nur mit Ihren Kunden, sondern auch mit Lieferanten, Subunternehmen, Kreditinstituten, Herstellern etc.
Highlights:
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- Bedarfsgerechte Deckungssumme
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- Mediationsverfahren mitversichert
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- Gerichtliche Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmen, Herstellern, Kreditinstituten und sonstigen Dienstleistern mitversichert
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- Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids mitversichert
Der Firmenvertragsrechtsschutz ergänzt den Firmenrechtsschutz um ein wichtiges Element, das gewöhnlich mit hohen Kosten für Rechtsanwälte und Gerichte verbunden ist. Abhängig vom Volumen des streitigen Auftrags können die Kosten des Rechtsstreits ohne Übernahme durch die Rechtsschutzversicherung leicht die Rücklagen eines Betriebes aufbrauchen oder diesen gar wirtschaftlich in Bedrängnis bringen. Wir haben den Markt im Blick und lassen Ihnen gerne ein individuelles Angebot zukommen.
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