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Erben und Schenken

Erben & Schenken

Wie man die Steuerlast bei Erbschaft oder Schenkung reduziert

Gesetzliche Vorschriften regeln, wann und wie hoch vererbte oder verschenkte Vermögenswerte wie ein Haus, eine Geldsumme oder auch ein Unternehmen vom Erben oder dem Beschenkten zu versteuern sind. Es gibt aber einige Möglichkeiten für Erblasser und Schenker, die finanzielle Belastung für den Erben oder Beschenkten schon im Voraus zu reduzieren.

Im vorletzten Jahr wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes insgesamt Sach- und Geldwerte in Höhe von rund 102 Mrd. € verschenkt oder vererbt. Der Staat nahm dabei rund 6,3 Mrd. € Erbschafts- und Schenkungssteuer von den Erben oder Beschenkten ein, das waren 15,4 % mehr als noch im Jahr zuvor.

Liegt die Erbschaft oder Schenkung aber unter einem bestimmten Freibetrag, wird keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällig. Erben und Schenken Erben und Schenken Für jede Motivlage im Rahmen der Vermögensübertragung lassen sich intelligente Versicherungslösungen finden. Ihr afm Berater berät Sie gerne.

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