Die Quote steigt stetig – vorbeugen lohnt sich | Tipps zur Schadenmeldung
Während sich viele auf den lang ersehnten Urlaub freuen oder diesen genießen, freuen sich Diebe auf zahlreiche leere und unbewachte Wohnungen. Die Kriminalstatistik zeigt laut zahlreicher Medienberichte ganz allgemein eine besorgniserregende Entwicklung. Im Jahr 2015 kam es bundesweit zu 167.136 polizeilich erfassten Wohnungseinbrüchen, was einer Steigerung von fast 10 % verglichen mit dem Jahr 2014 entspricht.
Am häufigsten wird durch Eingangs- bzw. Wohnungstüren oder Fenster eingebrochen. Eine ausreichende Sicherung ist daher an diesen Stellen besonders wichtig. In der Regel bieten die lokalen Polizeidienststellen Informationsmaterial oder Schulungen zum Thema Prävention und Sicherung an.
Wann handelt es sich um einen Einbruch?
Um einen Einbruchdiebstahl handelt es sich, wenn sich eine unberechtigte Person gewaltsam Zutritt zu fremdem Wohnraum durch Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen verschafft. Wichtig ist, dass dabei nachweisliche Einbruchspuren an Türen oder Fenstern vorliegen.
Schutz gegen die finanziellen Folgen eines Einbruches bietet die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung kommt neben weiteren versicherten Risiken auch im Falle eines Einbruchdiebstahls auf und erstattet Ihnen im Rahmen der vertraglichen Deckungssummen die Verluste in Form einer Neuwertentschädigung. Das bedeutet, die Hausratversicherung zahlt den Betrag, den die Wiederbeschaffung der jeweiligen Gegenstände in gleicher Art und Güte aktuell kosten. Außerdem übernimmt sie die notwendigen Reparaturkosten.
Es ist wichtig, die bestehende Absicherung in Hinsicht auf Deckungssummen und versicherte Gefahren regelmäßig zu überprüfen, um eine Unterversicherung im Schadenfall zu vermeiden. Achtung: Bei einer bestehenden Unterversicherung werden auch Teilschadenleistungen reduziert.
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