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Einbruchgefahr

Einbruchgefahr

Die Quote steigt stetig – Vorbeugen lohnt sich

Al­le zwei bis vier Mi­nu­ten wird ir­gend­wo in Deutsch­land ein­ge­bro­chen. Im Jahr 2012 wa­ren es ins­ge­samt 144.177 Ein­brüche, was einen An­stieg von 8,7 % zum Vor­jahr be­deu­tet. Von die­sen Fällen wird ge­ra­de mal je­der sechs­te auf­ge­deckt und in nur zwei Pro­zent der an­ge­zeig­ten Fälle wird ein Täter tatsächlich ver­ur­teilt. Ein­bre­cher wer­den im­mer dreis­ter und grei­fen mitt­ler­wei­le auch tagsüber ger­ne zu. Rund 61.200 Ein­brüche wur­den tagsüber verübt, was ei­nem Plus von 9,5 % zum Vor­jahr ent­spricht.

Die Ein­bruchs­quo­te steigt ste­tig, was vor al­lem an der Leichtgläubig­keit der Be­trof­fe­nen liegt. Sätze wie „Mir pas­siert das schon nicht“ und „Bei mir gibt es eh nichts zu ho­len“ hört man im­mer wie­der. Da­bei wis­sen vie­le nicht, dass Ein­bre­cher meist nicht auf das „große Gan­ze“ aus sind, son­dern nur so viel mit­neh­men, wie sie tra­gen können. Da­bei muss es sich gar nicht um be­son­ders wert­vol­le Din­ge han­deln. Aber was ist, wenn Erbstücke der Großel­tern oder der El­tern ent­wen­det wer­den? Das sind Din­ge, de­ren persönli­chen Wert Ein­bre­cher nicht be­ach­ten. Die Chan­ce, die­se Sa­chen je­mals wie­der zurück­zu­be­kom­men, ist sehr ge­ring. Einbruchgefahr - Vorbeugen lohnt sich Je­der Ein­bruch ver­ur­sacht einen durch­schnitt­li­chen Scha­den in Höhe von ca. 3.300 €. Im Jahr 2012 ent­stand so ei­ne Ge­samt­scha­denhöhe von 470 Mio. €. Dies ist der höchs­te Wert seit zehn Jah­ren. Die meis­ten Ein­brüche pro Ein­woh­ner re­gis­triert die Po­li­zei in Ber­lin, Bre­men und Ham­burg. In Bay­ern und Ba­den-Würt­tem­berg ist das Ri­si­ko ei­nes Ein­bruchs in ei­ne Woh­nung um ein Drit­tel nied­ri­ger als in Ber­lin. Aber auch in Bay­ern ist die Ein­bruchs­quo­te ge­stie­gen.

Ein­bruch – der Fak­tor Zeit

Fens­ter oh­ne spe­zi­el­le Si­che­rung las­sen sich mit ei­nem Schrau­ben­zie­her in­ner­halb von 15 Se­kun­den auf­he­beln. Fast ge­nau­so schnell über­win­den die Täter aber auch herkömm­li­che Woh­nungs-, Bal­kon- und Ter­ras­sentüren. Ver­lie­ren Ein­bre­cher zum Bei­spiel durch Si­che­run­gen schon beim Ein­drin­gen wert­vol­le Zeit, wird der Ein­bruch meist ab­ge­bro­chen und ein neu­es, un­ge­si­cher­tes Ob­jekt ge­sucht.

Be­son­ders jetzt in der dunklen Jah­res­zeit nut­zen Ein­bre­cher die früh ein­set­zen­de Dämme­rung aus, um tagsüber noch während der Ab­we­sen­heit der Op­fer un­gestört zu­schla­gen zu können. Die Dun­kel­heit schützt die Täter zusätz­lich und hilft ih­nen, un­er­kannt zu blei­ben.

Die Ein­bruchs­quo­te steigt – die Auf­klärung sinkt

Die Po­li­zei kommt auf­grund der vie­len Ein­brüche mit den Er­mitt­lun­gen kaum noch hin­ter­her. Ih­re Ar­beit wird zusätz­lich er­schwert, da hin­ter den Ein­brüchen im­mer häufi­ger pro­fes­sio­nel­le ost­eu­ropäische Ban­den ste­cken, die kaum Spu­ren hin­ter­las­sen. Vie­le Ein­bre­cher be­nut­zen ge­hei­me Zei­chen, um kennt­lich zu ma­chen, wo sich ein Ein­bruch be­son­ders lohnt und wo nicht. Die­se Zei­chen wer­den un­auffällig in die Tür ge­ritzt und könn­ten fol­gen­der­maßen aus­se­hen: Einbruchgefahr - Vorbeugen lohnt sich Soll­ten Ih­nen der­ar­ti­ge Zei­chen an Ih­rer Ein­gangstür auf­fal­len, soll­ten die­se auf je­den Fall so­fort ent­fernt wer­den, um die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen den Tätern zu er­schwe­ren bzw. zu un­ter­bre­chen.

Ein­brüchen vor­beu­gen

Um sich bes­ser zu schützen, soll­te un­ter an­de­rem ei­ne Außen­be­leuch­tung mit Be­we­gungs­mel­der an­ge­schafft wer­den, dies lässt vie­le Ein­bre­cher, schon aus Angst er­kannt zu wer­den, zurück­schre­cken. Durch Zeit­schalt­uh­ren, die während ei­ner länge­ren Ab­we­sen­heit (bei­spiels­wei­se Ur­laub) Rollläden, Lich­ter, Fern­se­her etc. steu­ern, wird den Tätern zusätz­lich das Gefühl ge­ge­ben, dass je­mand zu Hau­se sei. Vie­le Ei­gen­heim­be­sit­zer set­zen auf ei­ne Alarm­an­la­ge, die ab­schre­cken­de Wir­kung auf die Ein­bre­cher hat und ggf. den Ein­bruch so­gar mel­det, so­dass Si­cher­heits­diens­te oder die Po­li­zei ein­grei­fen können.

Aber auch schon ein­fa­che Si­che­rungs­maßnah­men, die oft in Ver­ges­sen­heit ge­ra­ten, können ei­nem Ein­bruch vor­beu­gen: Ein­gangstüren soll­ten bei­spiels­wei­se im­mer ab­ge­schlos­sen wer­den, auch wenn nur kurz die Woh­nung ver­las­sen wird. Zusätz­li­che Schlüssel soll­ten nie­mals an Außen­ver­ste­cken de­po­niert wer­den. Bei Ab­we­sen­heit soll­ten Nach­barn oder Be­kann­te um re­gelmäßige Lee­rung des Brief­kas­tens ge­be­ten wer­den. Ih­re Ab­we­sen­heit soll­ten sie zu­dem nie­mals in so­zia­len Net­zen oder auf dem An­ruf­be­ant­wor­ter preis­ge­ben. Während länge­rer Ab­we­sen­heit soll­ten Wert­sa­chen in Sa­fes oder außer­halb, wie zum Bei­spiel in Bank­sch­ließfächern, auf­be­wahrt wer­den. Es soll­te auch ver­mie­den wer­den, Müll­ton­nen, Lei­tern oder ähn­li­che Ge­genstände draußen ste­hen zu las­sen, um Ein­bre­chern kei­ne Ein­stiegs­hil­fe zu ge­ben. Täter klet­tern an­dern­falls schnell auf Ga­ra­gen und Car­ports, von wo sie dann leicht in den ers­ten Stock ge­lan­gen könn­ten.

Was tun im Fal­le ei­nes Ein­bruchs?

Nach ei­nem Ein­bruch soll­ten Sie so­fort die Po­li­zei alar­mie­ren und draußen vor der Tür war­ten. Stel­len Sie sich Ein­bre­chern nie­mals in den Weg – Täter wol­len un­ter al­len Umständen un­er­kannt blei­ben und schre­cken da­her nicht vor Hand­greif­lich­kei­ten zurück. Wenn möglich, soll­te nichts an­ge­fasst oder gar aufräumt wer­den. Nach­dem die Po­li­zei al­le Da­ten auf­ge­nom­men und das Ak­ten­zei­chen ver­ge­ben hat, soll­ten Sie schnellstmöglich al­les mit Fo­tos do­ku­men­tie­ren. Er­stel­len Sie zu­dem un­be­dingt ei­ne Stehl­gut­lis­te mit Ih­rem ma­te­ri­el­len Ver­lust und schi­cken die­se zeit­nah an die Po­li­zei so­wie an Ih­ren Ver­si­che­rer bzw. Ver­si­che­rungs­mak­ler. Tun Sie dies nicht, wer­tet der Ver­si­che­rer das als Ob­lie­gen­heits­ver­let­zung, was in der Re­gel gra­vie­ren­de Leis­tungskürzun­gen zur Fol­ge hat.

Si­chern Sie Ih­ren Be­sitz mit ei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung!

In Deutsch­land be­sit­zen ein Vier­tel al­ler Haus­hal­te kei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung. Im Fall ei­nes Ein­bruchs ste­hen Be­trof­fe­ne oh­ne fi­nan­zi­el­le Hil­fe da. Aber auch wenn ei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung be­steht, kann es bei zu leicht­fer­ti­ger Si­che­rung der Woh­nung zu Re­du­zie­run­gen des Scha­den­er­sat­zes kom­men. Be­son­ders ge­kipp­te Fens­ter können zu ei­ner Kürzung der Entschädi­gung führen. Ach­ten Sie aus die­sem Grund bei der Wahl des Schut­zes dar­auf, dass der Ver­si­che­rer auf ei­ne Leis­tungskürzung bei grob fahrlässi­ger Her­beiführung des Ver­si­che­rungs­falls ver­zich­tet.

Wir stel­len Ih­re Haus­rat­ver­si­che­rung auf den Prüfstand, zei­gen Ih­nen even­tu­el­le De­ckungslücken auf und un­terstützen Sie bei der Wahl des pas­sen­den Schut­zes zu Top-Kon­di­tio­nen.

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