D&O-Versicherung
Zuverlässige Rückendeckung für Haftungsrisiken
Entscheider von Unternehmen werden täglich mit zahlreichen Risiken konfrontiert. Eine falsche Entscheidung kann nicht nur das berufliche Aus, sondern auch einen existenzbedrohenden finanziellen Schaden bedeuten. In Deutschland gibt es rund 84.000 Rechtsvorschriften, die von Organen beachtet werden müssen.
Sollte seitens des Unternehmens oder Dritter eine schuldhafte Pflichtverletzung gegen bestimmte Rechtsvorschriften nachgewiesen werden, haften Manager bei Inanspruchnahme unbegrenzt mit ihrem vollen Privatvermögen. Hierbei kommt es nicht selten zu kostenintensiven Gerichtsverhandlungen, die den Schaden in die Höhe treiben.
Immer häufiger werden Führungsorgane für eingetretene Fehlentwicklungen in ihren Unternehmen zur Rechenschaft gezogen und mit Schadenersatzforderungen konfrontiert. Erschwerend kommt hinzu, dass Manager gesamtschuldnerisch, also auch für die Fehlentscheidungen von Kollegen, haften und sich im Schadenfall selbst entlasten müssen.
Große Konzerne haben die Notwendigkeit einer Versicherung längst erkannt und die D&O-Versicherung (Directors & Officers = Organe & leitende Angestellte) ist bereits eine Art Voraussetzung für die Rekrutierung von Entscheidungsträgern. Viele Manager treten einen neuen Posten ohne eine D&O-Police nicht an. Dieses Risikobewusstsein hält zunehmend auch Einzug in kleine und mittelständische Unternehmen.
Die Anspruchsmentalität ist heute eine ganz andere als vor einigen Jahren. Wenn eine fehlerhafte Entscheidung getroffen wird, die einen Verlust oder unverhältnismäßig hohen Aufwand zur Folge hat, sucht man schnell einen Schuldigen, auf den man die Verantwortung abwälzen kann, um den entstandenen Schaden zu ersetzen. Insbesondere bei Insolvenzen kann es schnell passieren, dass der Insolvenzverwalter einen Verantwortlichen sucht und Beschuldigungen ausspricht. Dies geschieht unserer Erfahrung nach bei acht von zehn Insolvenzen!
In allen Unternehmensbereichen lauern Haftungs-/Schadenrisiken. Ob bei der Produktauswahl oder im Finanzmanagement, bei Unternehmensakquisitionen oder der Personalauswahl – die Grenze zwischen unternehmerischem Risiko und Pflichtverletzung ist schnell überschritten.
Durch den Abschluss einer D&O-Versicherung können versicherte Personen dem Risiko der Inanspruchnahme seitens Dritter oder des Unternehmens, für das sie tätig sind, wirkungsvoll begegnen. In der Regel schließt das Unternehmen den Vertrag für seine Organe und leitende Angestellte ab.
Da im Schadenfall die versicherte Person den Entlastungsbeweis führen muss, ist ein Netzwerk kompetenter Partner unverzichtbar. Durch die D&O-Police erhalten Sie Zugang zu versierten Rechtsanwälten, die die Inanspruchnahmen für Sie prüfen und darüber entscheiden, ob diese abzuwehren oder zu befriedigen sind. Wird festgestellt, dass eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliegt, erfolgt die Leistung aus dem Vertrag und das Privatvermögen der versicherten Person bleibt geschützt.
Die Absicherung von Managerrisiken gehört zu unseren Kernkompetenzen. Unsere D&O-Policen bieten einen deutlich über den Marktstandard hinausgehenden Versicherungsschutz zu attraktiven Konditionen. Gerne beraten wir Sie ausführlich und nehmen uns bei einem persönlichem Gespräch Zeit für Sie und Ihre Fragen.
Ergänzende Spezial-Strafrechtsschutzversicherung
Unternehmen und Unternehmer können durch ein Strafverfahren in eine existenzbedrohende Lage geraten. Die Strafverfolgungsintensität nimmt zu. Ob berechtigt oder nicht – oft genügt ein Anfangsverdacht und die Staatsanwaltschaft ermittelt, da sie jedem Verdacht nachgehen muss.
Die Spezial-Strafrechtsschutzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur D&O-Versicherung, kann aber auch eigenständig abgeschlossen werden. Strafverfahren sind im Rahmen der D&O zwar mitversichert, setzen aber einen ausgelösten Schadenfall voraus.
Da sich die strafrechtlichen Ermittlungen immer gegen den Handelnden persönlich richten, kann das Unternehmen nicht als „Schutzschild“ dienen.
Der Spezial-Strafrechtsschutz schützt Sie und Ihre Mitarbeiter vor dem finanziellen Risiko eines teuren und unangenehmen Verfahrens und umfasst die Kosten der Verteidigung und des Zeugenbeistands der versicherten Personen in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des
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- Disziplinar- und Standesrechts
hinsichtlich Delikten, die sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden können.
Die Deckung umfasst alle Risikobereiche wie Produktion, Betriebssicherheit, Umweltschutz, kaufmännische Organisation mit Steuer-, Subventions- und Bilanzierungsangelegenheiten sowie Compliance. Insbesondere das Risikopotenzial von Datenrechtsverletzungen wird oft unterschätzt. Bereits der Vorwurf einer unzulässigen Speicherung von Daten kann zu einem Verfahren führen.
Versichert sind auch Verstöße aus der Vergangenheit, wenn die Ermittlungen während der Vertragsdauer eingeleitet werden.
Der Spezial-Strafrechtsschutz bietet umfassende finanzielle Absicherung bei strafrechtlichen Ermittlungen und trägt z. B. die Kosten für:
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- Honorare für versierte Strafverteidiger (auch Mehrfachbeauftragung)
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- anwaltliche Zeugenbetreuung
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Weitere Highlights des Versicherungsschutzes sind:
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- Deckung auch für Verstöße, die vor Vertragsbeginn liegen, sofern das Verfahren in der versicherten Zeit liegt
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- Versicherungsschutz auch beim Vorwurf von Vorsatzstraftaten
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- Regressverzicht bei Vorsatzverurteilung mit Strafbefehl
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- Professionelles Schadenmanagement, wie z. B. sofortige telefonische Beratung durch kompetente, forensisch tätige Strafverteidiger mit langjähriger Erfahrung im Straf- und Wirtschaftsstrafrecht und Vermittlung versierter Anwälte
Durch die Kombination von D&O-Versicherung und Spezial-Strafrechtsschutz genießen Unternehmensleiter eine umfassende Absicherung!
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