Datenversicherung
Versicherbarkeit von Datenverlusten
Das Betriebsgebäude oder die Betriebseinrichtung gegen Feuerschäden zu versichern, ist für einen Unternehmer eine Selbstverständlichkeit. Dass Datenverluste ebenfalls zu immensen Schäden führen können und einer Absicherung bedürfen, wird von vielen jedoch unterschätzt.
Je nach Art der Daten können sich durch Datenverluste neben Wiederherstellungskosten auch Ansprüche Dritter ergeben. Dabei ist grob zu unterscheiden, ob es sich um eigene oder fremde Daten handelt, ob die Daten vernichtet oder abhanden gekommen sind oder sich ggf. im Verfügungsbereich nicht berechtigter Dritter befinden.
Daten werden heutzutage hauptsächlich auf elektronischen Datenträgern gespeichert, was in Verbindung mit dem Internet eine besondere Gefahr darstellt. Aber auch in Papierform können durch den Verlust von Daten erhebliche Kosten entstehen.
Geschäftsunterlagen in Papierform (Akten, Ordner etc.)
Die Kosten für die Wiederherstellung der Unterlagen nach einem Feuer- oder Leitungswasserschaden sind in der Regel höher als der reine Sachwert. Ohne Zusatzdeckung ist in der Inhaltsversicherung nur der reine Sachwert versichert, nicht aber die Wiederherstellungskosten. Aus diesem Grund sollten Sie in Ihrer Inhaltsversicherung auf die Deckungserweiterung „Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen“ sowie auf eine ausreichende Haftungssumme hierfür achten.
Ähnlich ist es mit Daten, die auf Datenträgern gespeichert sind. Neben den üblichen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser etc. können die empfindlichen elektronischen Anlagen und Geräte bzw. Datenträger schnell z. B. auch aufgrund unsachgemäßer Bedienung oder Kurzschluss beschädigt werden. Die Kosten für die Wiederherstellung der Daten sind ebenfalls höher als der reine Sachwert und bedürfen einer besonderen Absicherung. In der Elektronikversicherung finden Sie zwei Möglichkeiten der Absicherung: Zum einen die „Datenversicherung“ (Verlust von Daten infolge eines versicherten Sachschadens) und zum anderen die vom Deckungsschutz erheblich weiter reichende „erweiterte Datenversicherung“ (Verlust von Daten, ohne dass ein versicherter Sachschaden vorausgegangen ist; davon ausgenommen sind jedoch insbesondere Datenverluste durch Viren). Auf eine ausreichende Haftungssumme sollte auch hier geachtet werden.
Besonders kostspielig kann es werden, wenn sich nicht verfügungsberechtigte Dritte die Daten aneignen. Cyberrisiken werden bei der Risikoanalyse von Unternehmen häufig unterschätzt.
Mit 31 % sind Hacker und mit 19 % eigene Mitarbeiter (versehentlich/unredlich) die häufigsten Verursacher von Datenmissbrauch/Datenrechtsverletzungen. Pro Woche werden 733 gestohlen gemeldete Laptops allein am Pariser Flughafen gezählt, 36 % aller Datenrechtsverletzungen stehen im Zusammenhang mit mobilen Endgeräten, mehr als jedes zweite Unternehmen ist schon einmal Ziel eines ernst zu nehmenden Hackerangriffs geworden und es vergehen durchschnittlich 156 Tage zwischen der Datenrechtsverletzung und deren Entdeckung. Dies sind alarmierende Zahlen, die zu einem Umdenken bei der Risikoanalyse bewegen sollten.
Eine Haftung des Unternehmens bzw. Unternehmers lässt sich aus diversen rechtlichen Grundlagen herleiten. Zu nennen sind hier u. a. unbegrenzte Schadenersatzansprüche sowie Bußgelder (7 BDSG; 43 BDSG; 823 BGB; 239 Abs. 4, Satz 2, 261 HGB; 91 Abs. 2 AktG). Darüber hinaus gibt es diverse vertragliche Ansprüche, insbesondere der PCI bzw. des PCI-DSS (Payment Card Industry Data Security Standard).
Neben der Haftung zeigt das Schaubild, in welchen Bereichen ebenfalls Risiken aus dem Netz drohen.
Im Schadenfall kommen auf die betroffenen Unternehmen diverse Kosten zu. Beispielhaft sind Kosten für forensische Dienstleistungen, Verteidigungs-, Wiederherstellungs- (Datenprogramme, Netzwerke etc.), Krisenmanagement-, PR- und Präventionskosten zu nennen. Daneben können Entschädigungszahlungen gegenüber Dritten infolge einer Persönlichkeitsrechtsverletzung, Betriebsunterbrechung oder Ertragsausfällen sowie Lösegeldforderungen zum Tragen kommen.
Die Versicherungsbranche hat für derartige Schadenfälle spezielle Policen entwickelt, die sowohl die Haftung für Dritt- als auch Eigenschäden abdeckt. Jedoch unterscheiden sich die Produktlösungen erheblich voneinander – das für Sie richtige Produkt finden wir anhand einer ausführlichen Risikoanalyse. Wir beraten Sie gerne persönlich!
« zurück