Betriebliche Altersversorgung
Setzen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen bestmöglich ein
In vielen Unternehmen zahlen die Chefs ihren Mitarbeitern sogenannte vermögenswirksame Leistungen (VL) – entweder weil sie dazu tarifvertraglich verpflichtet sind oder auch freiwillig. Oftmals wird dieses „Arbeitgebergeschenk“ nicht genutzt.
Erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen (VL) von Ihrem Arbeitgeber, zahlen Sie darauf Steuern und Sozialabgaben. Setzen Sie Ihre VL bestmöglich ein, indem Sie diese in eine Direktversicherung einzahlen. In diesem Fall sind keine Steuern und Sozialabgaben zu entrichten und Sie sparen den doppelten Anlagebetrag für Ihren finanziell sorgenfreien Ruhestand. Besonders vor dem Hintergrund der Altersrentenproblematik ist es wichtiger denn je, Vorsorge zu betreiben. Ihr Arbeitgeber und der Staat unterstützen Sie dabei.
Was ist, wenn ich meine vermögenswirksamen Leistungen bereits verwende, z. B. für einen Bausparvertrag?
Von den 40 € VL ,die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, bleiben nur ca. 20 € übrig. Denn die VL sind Gehaltsbestandteil und werden voll versteuert und verbeitragt. Es kommen zwar 40 € z. B. im Bausparvertrag an, aber bei der Gehaltsabrechnung werden „unbemerkt“ Steuern und Sozialabgaben für diese 40 € einbehalten. Dieser Effekt tritt bei einer Umwandlung der VL in eine Direktversicherung nicht auf. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass tatsächlich die von Ihrem Arbeitgeber monatlich gezahlten 40 € ohne Abzüge in Ihre Betriebsrente fließen.
Achtung: Je nach Branche (z. B. Metall- und Elektroindustrie, Chemieindustrie) zahlen Unternehmen bereits keine VL mehr. Hier sehen Tarifverträge generell nur noch den Zuschuss für Betriebsrenten vor.
Machen Sie mehr aus Ihren vermögenswirksamen Leistungen. Ihr afm Berater unterstützt Sie bei der Ausgestaltung einer individuell passenden Vorsorgestrategie.
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