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betriebliche Altersvorsorge

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Set­zen Sie Ihre vermögenswirk­samen Leis­tun­gen be­stmöglich ein

In vielen Un­terneh­men zah­len die Chefs ihren Mit­arbeit­ern so­genan­nte vermögenswirk­same Leis­tun­gen (VL) – en­tweder weil sie dazu tari­fver­trag­lich ver­p­f­lichtet sind oder auch freiwil­lig. Of­t­mals wird dieses „Arbeit­ge­berges­chenk“ nicht gen­utzt.

Er­hal­ten Sie vermögenswirk­same Leis­tun­gen (VL) von Ihr­em Arbeit­ge­ber, zah­len Sie da­rauf Steuern und Sozi­alabgaben. Set­zen Sie Ihre VL be­stmöglich ein, in­dem Sie diese in eine Direk­tver­sicher­ung ein­zah­len. In diesem Fall sind keine Steuern und Sozi­alabgaben zu entricht­en und Sie spar­en den dop­pel­ten An­lage­b­etrag für Ihren fin­an­zi­ell sor­gen­freien Ruhest­and. Be­son­ders vor dem Hin­ter­grund der Al­ter­sren­ten­prob­lem­atik ist es wichti­ger denn je, Vor­sorge zu be­treiben. Ihr Arbeit­ge­ber und der Staat un­terstützen Sie dabei.

bAV - Schließen Sie Ihre Versorgungslücken mithilfe Ihres Arbeitgebers

Was ist, wenn ich meine vermögenswirk­samen Leis­tun­gen bereits ver­wende, z. B. für ein­en Baus­parver­trag?
Von den 40 € VL ,die Sie von Ihr­em Arbeit­ge­ber er­hal­ten, bleiben nur ca. 20 € übrig. Denn die VL sind Ge­halts­best­andteil und wer­den voll ver­steuert und ver­beitragt. Es kom­men zwar 40 € z. B. im Baus­parver­trag an, aber bei der Ge­halts­ab­rech­nung wer­den „un­be­merkt“ Steuern und Sozi­alabgaben für diese 40 € ein­be­hal­ten. Dieser Ef­fekt tritt bei ein­er Um­wand­lung der VL in eine Direk­tver­sicher­ung nicht auf. Der Vorteil für Sie liegt dar­in, dass tatsäch­lich die von Ihr­em Arbeit­ge­ber mon­at­lich gezahl­ten 40 € ohne Abzüge in Ihre Be­trieb­srente fließen.

Beispielberechnung Direktversicherung statt VL

Aufteilung Umwandlungsbetrag Sparbeitrag

Achtung: Je nach Branche (z. B. Metall- und Elektroin­dus­trie, Chemie­in­dus­trie) zah­len Un­terneh­men bereits keine VL mehr. Hier se­hen Tari­fver­träge gener­ell nur noch den Zuschuss für Be­trieb­sren­ten vor.

Machen Sie mehr aus Ihren vermögenswirk­samen Leis­tun­gen. Ihr afm Be­rater un­terstützt Sie bei der Aus­gestal­tung ein­er in­di­vidu­ell passenden Vor­sorgestrategie.

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