BERUFSUNFÄHIGKEIT
Günstiger Schutz über Ihren Arbeitgeber
Die Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) ist eine der wichtigsten privaten Absicherungen. Wer nach dem 01.01.1961 geboren ist, hat keinen Anspruch mehr auf gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz und erhält ggf. nur noch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente. Der bisherige Berufsschutz ist komplett weggefallen – unabhängig von Ausbildung, bisher ausgeübter Tätigkeit und Erfahrung darf Ihnen der Gesetzgeber jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuweisen.
Neben der Auswahl leistungsstarker Versicherungsbedingungen ist der zu zahlende Beitrag ein wesentliches Entscheidungskriterium für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Alternativ zum privaten Vertrag können Sie die Absicherung besonders einfach und kostengünstig über Ihren Arbeitgeber realisieren.
Die zahlreichen Vorteile der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind relativ bekannt. Dass die bAV auch mit dem Berufsunfähigkeitsversicherungsbedarf verbunden werden kann, ist eine häufig ungenutzte vorteilhafte Option.
Bindet der Arbeitgeber die Berufsunfähigkeitsversicherung in die bAV (wahlweise als Zusatzbaustein einer Rentenversicherung oder auch als eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung) ein, profitieren Sie von allen Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung. Die Beiträge werden im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung steuer- und sozialversicherungsfrei von Ihrem Bruttoentgelt aufgewendet. Somit kann bei einer Finanzierung über eine Entgeltumwandlung der Beitrag zu wesentlichen Teilen aus ersparten Lohnsteuern und Sozialabgaben mitfinanziert werden. Nur im Leistungsfall sind die Renten zu versteuern und unterliegen für gesetzlich Krankenversicherte der Beitragspflicht. Im Vergleich zur privaten Absicherung bei gleichen Leistungen bedeutet dies einen geringeren Nettoaufwand oder deutlich höhere Leistungen bei gleichem Beitrag.
Mit einem Arbeitgeberzuschuss, mindestens in Höhe der auch für den Arbeitgeber ersparten Lohnnebenkosten, wird diese Wirkung zusätzlich verbessert.
Kollektivverträge innerhalb der betrieblichen Altersversorgung ermöglichen zudem vergünstigte Prämien und unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Gesundheitsprüfung, die mit den passenden Anbietern, die für die relevanten Berufsbilder geeignete Konditionen anbieten, vereinbart werden.
Vereinfachte Annahmebedingungen und eine vereinfachte Gesundheitsprüfung existieren je nach Unternehmensgröße und in Abhängigkeit von der Bereitschaft des Arbeitgebers, sich aktiv an dieser wichtigen Versorgung des Arbeitnehmers zu beteiligen.
Gerne beraten wir Sie über die Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung über eine Entgeltumwandlung. Bezüglich der Ausgestaltung leistungsstarker Kollektivkonditionen und der etwaigen Abrundung eines Angebotes stehen wir den Entscheidern Ihres Arbeitgebers mit unseren Konzepten gerne zur Verfügung.
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