bAV | Portabilitäts-Check
Risiken bestehender Entgeltumwandlungen neuer Mitarbeiter managen
Lehnt der Arbeitgeber die Weiterführung mitgebrachter Policen ab und beschränkt die Fortführung ausschließlich auf den gesetzlichen Anspruch des Mitarbeiters auf Übertragung des Deckungskapitals in das eigene Angebot zur Entgeltumwandlung, verliert der Mitarbeiter den Garantiezins. Übernimmt der Arbeitgeber jedoch den bestehenden Vertrag des neuen Mitarbeiters, übernimmt er die Zusage mit allen Rechten und Pflichten. Die bestehenden Risiken, sofern der Versorgungsvertrag arbeitsrechtliche Ansprüche nicht ausreichend abdeckt, gehen auf ihn über.
Immer häufiger haben neue Mitarbeiter bereits eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse und möchten diese beim neuen Arbeitgeber fortführen. Die Erwartung des neuen Mitarbeiters ist häufig folgendermaßen: „Meine Versicherung nehme ich einfach mit und zahle weiter ein. Das ist für meinen neuen Arbeitgeber kein Problem, er muss ja nur die Beiträge überweisen und vom Gehalt einbehalten.“ Aus Mitarbeitersicht ist dies nachvollziehbar, aber die Zusammenhänge und Auswirkungen sind deutlich komplexer.
Mehr als eine Versicherungspolice
Die Entgeltumwandlung ist zu allererst eine arbeitsrechtliche Vereinbarung (Zusage) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die rechtlich relevante Vereinbarungen enthält. Vor allem muss diese den Mindestanforderungen des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze genügen. Führt der Arbeitgeber die mitgebrachte Police weiter, so übernimmt er automatisch auch die zugehörige Vereinbarung des Mitarbeiters mit dem Vorarbeitgeber bzw. die Zusage mit allen Rechten und Pflichten. Häufig kennt der neue Arbeitgeber diese Vereinbarung nicht und kann somit auch die darin enthaltenen Mängel nicht erkennen und bewerten.
In der Praxis kann eine risikofreie Möglichkeit im Zuge der Bewertung „mitgebrachter“ Entgeltumwandlungsverträge für den Arbeitgeber darin bestehen, eine Weiterführung dieser Verträge generell abzulehnen oder ausschließlich auf die Übertragung auf das eigens im Unternehmen eingerichtete geprüfte Entgeltumwandlungskonzept zu verweisen. Dies führt jedoch ggf. dazu, dass der Mitarbeiter einen höheren Garantiezins aus der Vergangenheit verliert und im Zuge der Vertragsfortführung in Einzelfällen die Garantieleistungen insgesamt reduziert werden.
Diese Nachteile können nach einer Einzelfallprüfung im Zuge einer Fortführung des bestehenden Vertrags vermieden werden. Unser Portabilitäts-Check verschafft im Zuge eines ganzheitlichen Maklermandats anhand eines festgelegten Prüfungs- und Administrationskonzepts Sicherheit.
Der Versicherungsnehmerwechsel ist mehr als nur die Beitragsüberweisung an den Versicherer. Mit unserem Portabilitäts-Check schützen Sie sich als neuer Arbeitgeber vor Risiken – ohne eine Weiterführung der mitgebrachten Police generell abzulehnen. Sie bieten Ihren Mitarbeitern eine weitere Möglichkeit zur betrieblichen Entgeltumwandlung, managen etwaige Risiken und delegieren die hierfür notwendigen Aufwendungen an uns.
Gerne stellt Ihnen Ihr afm Berater unsere umfangreichen Serviceleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zur Risikovermeidung und Haftungsreduzierung vor.
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