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Basisrente

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Steuervorteile im Jahr 2014 nutzen

Die Ba­sis­ren­te ist ei­ne steu­er­lich geförder­te Al­ters­vor­sor­ge, die ei­ne sehr brei­te Aus­wahl an un­ter­schied­li­chen An­la­ge­s­eg­men­ten ermöglicht, aus de­nen je nach der in­di­vi­du­el­len Aus­gangs­si­tua­ti­on aus­gewählt wer­den kann. Sie ermöglicht Un­ter­neh­mern und Frei­be­ruf­lern, aber ins­be­son­de­re Selbständi­gen, die nicht auf die Möglich­kei­ten ei­ner be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung zurück­grei­fen können, at­trak­tiv fürs Al­ter vor­zu­sor­gen und gleich­zei­tig Steu­ern zu spa­ren.

Denn die Bei­träge zur Ba­sis­ren­te sind als Son­der­aus­ga­ben vom zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men ab­setz­bar. Der Ma­xi­mal­be­trag liegt für Singles bei 20.000 € und bei ge­mein­sam ver­an­lag­ten Ehe­paa­ren bei 40.000 €. Bis 2025 gibt es noch ei­ne Son­der­re­ge­lung mit jähr­lich stei­gen­den Pro­zentsätzen. Im Jahr 2014 sind 78 % der ge­zahl­ten Bei­träge steu­er­lich ab­setz­bar, al­so bei Singles 15.600 € und bei Ver­hei­ra­te­ten 31.200 €. Jahr für Jahr steigt die­ser An­teil um zwei Pro­zent­punk­te, bis 2025 die Bei­träge zu 100 % steu­er­lich ab­setz­bar sind.

Die­se Al­ters­vor­sor­ge­vermögen sind in­ner­halb der Ba­sis­ren­te zu­dem auch im Fal­le ei­ner In­sol­venz geschützt und blei­ben für die ei­ge­ne Al­ters­vor­sor­ge re­ser­viert. Die­se Op­ti­on kann ins­be­son­de­re für einen Selbständi­gen als Be­stand­teil der ganz­heit­li­chen Vor­sor­ge­pla­nung von we­sent­li­cher Be­deu­tung sein.

In vie­len Fall­kon­stel­la­tio­nen bie­tet sich zu­dem der Ein­schluss ei­ner Be­rufs­unfähig­keits­ver­si­che­rung an, um auch die hier­auf an­fal­len­den Bei­trags­an­tei­le steu­er­lich gel­tend zu ma­chen. Basisrente - Steuervorteile im Jahr 2014 nutzen Fle­xi­ble Bei­trags­zah­lung – Vor­tei­le im Jahr 2014 si­chern!

Bei der Ba­sis­ren­te kann ne­ben ei­ner lau­fen­den Bei­trags­zah­lung jähr­lich fle­xi­bel über Zu­zah­lun­gen ent­schie­den wer­den. Die Möglich­keit von Zu­zah­lun­gen kann ge­nutzt wer­den, wenn es bspw. am En­de ei­nes wirt­schaft­lich er­folg­rei­chen Jah­res fi­nan­zi­ell gut passt und an­ste­hen­de Steu­er­nach­zah­lun­gen ab­ge­mil­dert wer­den sol­len. Sie ent­schei­den, wann Sie in Ren­te ge­hen möchten. Ab 62 steht Ih­nen Ih­re Ba­sis­ren­te zur Verfügung, und das le­bens­lang.

So­fern Sie be­reits Ih­re Al­ters­vor­sor­ge über ei­ne Ba­sis­ren­te ge­stal­ten, den­ken Sie dar­an, die steu­er­li­chen Vor­tei­le für das Jahr 2014 op­ti­mal zu nut­zen. Denn Ih­re Bei­träge sind in dem be­nann­ten Vo­lu­men im Jahr 2014 zu 78 % steu­er­lich ab­setz­bar. Schöpfen Sie die­sen Be­trag noch nicht voll aus, ha­ben Sie bis zum En­de des Jah­res die Möglich­keit, ei­ne Zu­zah­lung zu leis­ten. Basisrente - Steuervorteile im Jahr 2014 nutzen Werden Sie jetzt aktiv, sparen Sie mit einer Zuzahlung Steuern und erhöhen Sie zugleich Ihre spätere Rente. Ihre Zuzahlung ist bis Jahresende 2014 kurzfristig und ganz einfach möglich. Natürlich können Sie eben­so Ih­ren lau­fen­den Bei­trag erhöhen, um dann dau­er­haft und au­to­ma­tisch die vol­le steu­er­li­che Förde­rung zu nut­zen.

So­fern Sie die Vor­tei­le der Ba­sis­ren­te noch nicht nut­zen, si­chern Sie sich mit ei­nem Neu­ab­schluss noch im Jahr 2014 den ak­tu­el­len Ga­ran­tie­zins über die ge­sam­te Ver­trags­lauf­zeit und schöpfen die Steu­er­vor­tei­le durch einen erhöhten An­fangs­bei­trag in der von Ih­nen zu be­stim­men­den Größen­ord­nung aus.

Un­se­re Ex­per­ten hel­fen Ih­nen bei der Aus­ge­stal­tung der für Sie op­ti­ma­len Al­ters­vor­sor­ge­stra­te­gie und zei­gen Ih­nen auf, wie Sie die staat­li­chen Förde­run­gen bestmöglich nut­zen.

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