bAV aktuell
Förderung 2020 | neuer GKV-Freibetrag
Förderrahmen der bAV in 2020 | Es lohnt sich noch mehr!
Ab 2020 können in der bAV Monatsbeträge bis zu 276 € ohne Sozialabgaben und bis zu 552 € ohne Steuern investiert werden.
bAV auf den Punkt gebracht: Unter betrieblicher Altersversorgung (bAV) versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Arbeitnehmer können einen Teil ihres Bruttogehalts für eine zusätzliche Altersvorsorge als Entgeltumwandlung einsetzen.
Das ist ein sehr attraktiver Weg zu mehr Rente, denn neben hohen Steuervorteilen beteiligt sich der Arbeitgeber mit einem Zuschuss in Höhe von 15 %.
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Neuer GKV-Freibetrag in der bAV – im Schnitt 25 € mehr Monatsrente!
Das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ (GKV-BRG) ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Es steht ein neuer Freibetrag für Betriebsrenten in Höhe von 159,25 € monatlich für die Bemessungsgrundlage für Krankenversicherungsbeiträge (GKV) zur Verfügung. Hierdurch erhalten Sie jetzt bzw. zukünftig mehr Betriebsrente.
Der Freibetrag ist dynamisch und wird in den folgenden Jahren regelmäßig erhöht, so dass die monatliche Ersparnis immer größer wird und Sie somit zunehmend mehr Betriebsrente haben werden.
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