Arbeitsunfähigkeit | Berufsunfähigkeit
Die neuen Tarife leisten mehr!
Der Verlust der eigenen Arbeitskraft ist eines der größten Existenzrisiken überhaupt. Fällt das Einkommen aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls weg, ist das Ende der finanziellen Leistungsfähigkeit schnell erreicht.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor den existenziellen Folgen. Die Vertragsbedingungen für eine solche Versorgung haben sich in den vergangenen Jahren stetig verbessert. So wurde z. B. das Recht des Versicherers, im Fall der Berufsunfähigkeit auf eine andere berufliche Tätigkeit zu verweisen, die theoretisch ausgeübt werden könnte, praktisch vollständig ausgeschlossen (Verzicht auf abstrakte Verweisung).
In der Praxis entsteht allerdings häufig eine Leistungslücke im Übergang von einer Krankheit in eine Berufsunfähigkeit. Der Krankenversicherer stellt die Leistung einer Tagegeldversicherung ein, der Berufsunfähigkeitsversicherer hat die Berufsunfähigkeit allerdings noch nicht anerkannt. Beide Versicherer beziehen sich hierbei auf unterschiedliche Leistungsdefinitionen innerhalb der jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Aktuelle Entwicklungen am Anbietermarkt zeigen, dass die Möglichkeit, frühzeitiger Leistungen aus einer solchen Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, von einigen Anbietern weiter im Sinne des Kunden ausgebaut wurde. Denn nicht jede Krankheit führt zum Glück dazu, dass Sie auch berufsunfähig werden. Trotzdem kann es sein, dass Sie wegen langwieriger Erkrankungen über mehrere Monate arbeitsunfähig sind.
So bieten ausgewählte Anbieter mittlerweile auch eine zeitlich begrenzte Zahlung der Rente, wenn lediglich eine längere Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Arbeitsunfähig ist jeder, der einen „gelben Schein“ vom Arzt erhält. Bei der Arbeitsunfähigkeit wird – im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit – aber davon ausgegangen, dass diese nur vorübergehend sein wird. Die Genesung von einer Krankheit kann sich jedoch über mehrere Monate hinziehen z. B. bei komplizierten Knochenbrüchen oder einer schweren Lungenentzündung. Leider entsteht schon zu diesem Zeitpunkt häufig eine finanzielle Schieflage.
Hier helfen Vertragsbedingungen, die gegen ärztlichen Nachweis der mindestens sechs Monate andauernden Arbeitsunfähigkeit bereits die BU-Rente leisten. Bei Erkrankungen, die nicht akut verlaufen, sondern deren Ausheilungsprognose zu einem frühen Zeitpunkt nicht gestellt werden kann, helfen diese Arbeitsunfähigkeitsklauseln, das Verfahren zur Leistungsprüfung zeitlich zu überbrücken. Dies ist z. B. bei Krebserkrankungen häufig der Fall oder bei psychischen Erkrankungsbildern. Besonders vorteilhaft für privat Krankenversicherte ist eine weitere Neuerung in ausgewählten Bedingungswerken. Bei gleichzeitigem Bestehen der Berufsunfähigkeitsversorgung im selben Versicherungsunternehmen sprechen diese Versicherer die Garantie aus, dass der nahtlose Übergang zwischen der Krankentagegeldzahlung und der Leistung der Berufsunfähigkeitsrente gewährleistet ist.
Es ist daher einfach erforderlich, den bestehenden Berufsunfähigkeitsschutz überprüfen zu lassen und so von den Verbesserungen und Erweiterungen zu profitieren.
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