Kfz mit Anhängerkupplung
Notwendigkeit einer Zusatzdeckung
„Auf dem Rückweg aus dem Urlaub musste ich auf der Autobahn einem Gegenstand ausweichen. Dabei geriet mein Wohnanhänger ins Schleudern, was ich abfangen konnte. Auf dem nächsten Rastplatz musste ich jedoch feststellen, dass die Aufhängung meines Fahrzeuges durch das Manöver stark beschädigt worden war.“
So oder so ähnlich könnte eine Schadenanzeige aussehen. Nun stellt sich die Frage: Wer kommt für diesen Schaden auf?
In der Regel wird die Kfz-Versicherung diesen Schaden nicht regulieren, denn der Versicherer prüft in erster Linie, ob der Unfallbegriff den Bedingungen nach gegeben ist. In dem geschilderten Fall fehlt es jedoch an der Einwirkung von außen. Das führt dazu, dass sogenannte Einknick- oder Verwindungsschäden zwischen einem ziehenden und einem gezogenen Fahrzeug (Schlingerdeckung) nicht Teil des Versicherungsumfangs sind.
Diese Lücke im Versicherungsschutz kann jedoch geschlossen werden. Einige wenige Versicherer am Markt bieten über den Bereich Vollkasko den zusätzlichen Baustein Brems-, Betriebs- und Bruchschäden an. Innerhalb der Betriebsschäden ist dann auch die Schlingerdeckung enthalten.
Die Versicherung von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden verhindert unangenehme Überraschungen im Schadenfall. Daher sollte jeder Besitzer eines Fahrzeuges mit Anhängerkupplung prüfen, ob sein Versicherungsschutz diesbezüglich ausreichend ist.
Haben Sie Fragen zu Brems-, Betriebs- und Bruchschäden oder möchten sichergehen, dass Sie diese versichert haben? Wenden Sie sich an Ihren afm Berater, der Ihre Fragen gerne beantwortet und gemeinsam mit Ihnen eine optimale Lösung für Ihre Kfz-Versicherung findet.
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