Altersvorsorge
Ein Überblick über die Anpassung einiger wichtiger Eckwerte
Zusätzliche steuerliche Förderung im Jahr 2016 nutzen!
Das Jahr 2016 ist schon im vollen Gange und wir möchten Ihnen einige vorteilhafte gesetzliche Änderungen nennen. Die finanzielle Lücke zwischen Gehalt und späterer gesetzlicher Rente wird durch die Absenkung des Rentenniveaus immer größer. Der Staat fördert daher verschiedene Formen der Altersvorsorge. Sie haben die Möglichkeit, sowohl im privaten Bereich als auch über Ihren Arbeitgeber Steuervorteile sowie besondere Leistungsmerkmale für Ihre persönliche Altersvorsorge zu nutzen.
Basisrente
Die Basisrente ist eine attraktive Versorgung mit steuerlicher Förderung. Besonders interessant ist die Basisrente für Selbständige ohne Versorgung über die Deutsche Rentenversicherung oder Versorgungswerke und für Personen, die keine anderweitigen oder nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten für eine staatlich geförderte Vorsorge nutzen können. Beispielsweise werden hiermit Personengruppen angesprochen, denen regelmäßig der Zugang zu leistungsstarken Elementen einer betrieblichen Altersversorgung verschlossen ist (Beamte, Angestellte ohne leistungsseitig attraktive bAV-Angebote im Betrieb oder Personen, die aufgrund von bestehenden Arbeitgeberleistungen keine geförderte Entgeltumwandlung im Betrieb durchführen können). Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, diese Förderung bezüglich der Kapitalanlage individuell nach Ihren Vorlieben zu gestalten oder zur reinen Altersvorsorge beispielsweise auch wichtige Vorsorgebausteine, insbesondere im Kontext der Berufsunfähigkeitsvorsorge, steuerlich gefördert hinzuzufügen.
Das geförderte Beitragsvolumen wurde im Jahr 2016 durch die zuvor eingeführte Kopplung an die knappschaftliche Rentenversicherung erneut erhöht und kann in folgender Höhe unter Beachtung bestehender gesetzlicher Beitragsbestandteile (insbesondere gesetzliche Rentenversicherung) als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden:
Riesterrente
Die Riesterrente wird durch Zulagen und gegebenenfalls zusätzliche Steuerersparnis staatlich gefördert. Je nach persönlicher Situation erhalten Sie neben der Grundzulage (154 €) auch noch eine Kinderzulage. Für jedes Kind, das ab dem 01.01.2008 geboren wurde, besteht ein Anspruch auf eine Zulage von 300 € pro Jahr. Für jedes Kind, das bis zum 31.12.2007 geboren wurde, beträgt die Zulage 185 €. Die Höchstbeitragsgrenze liegt bei 4 % des Bruttoeinkommens einschließlich Zulagen, max. 2.100 € pro Jahr.
ACHTUNG! Für alle Riestervorsorger: Bei einem Gesamtbeitrag in Höhe von mindestens 4 % des Bruttoeinkommens vom Vorjahr (bis maximal 2.100 €) erhalten Sie die maximale Zulage. Unterschreiten Sie dieses Kriterium, ist nur eine anteilige Zulagenförderung möglich.
Hat sich Ihre Situation verändert? Haben Sie z. B. eine Gehaltserhöhung erhalten oder Sie befinden sich in der Elternzeit? Das ist ein guter Zeitpunkt, um Ihren afm Berater zu informieren, damit dieser Ihre Vorsorge an Ihre individuelle Situation anpasst.
Betriebliche Altersversorgung
Der steuer- und sozialversicherungsfreie Förderrahmen in der betrieblichen Vorsorge auf Basis einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds wurde ebenfalls erhöht. Dieser beträgt nun 2.976 € jährlich bzw. 248 € monatlich und entspricht 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung (alte Bundesländer siehe Tabelle). Zusätzlich steht unter bestimmten Umständen neben den parallel nutzbaren Rahmenbedingungen einer Pensionszusage oder einer Unterstützungskasse ein weiterer steuerfreier Beitragsrahmen in Höhe von 1.800 € zur Verfügung.
Eine weitere wichtige Veränderung in diesem Bereich betrifft die Auszahlungs- bzw. Rentenphase. Für alle gesetzlich Krankenversicherten gilt: Auszahlungen von Kapitalleistungen (ggf. mehrere Verträge) aus betrieblicher Vorsorge sind bis zu einer Summe in Höhe von 17.430 € abgabenfrei. Das Gleiche gilt für lebenslange Rentenzahlungen bis zu einer Höhe von monatlich 145,25 €. Auch der maximale Schutz über den Pensionssicherungsverein innerhalb der relevanten Fallkonstellationen und eine im Zuge des Betriebsausscheidens maximal abfindbare Versorgungsanwartschaft wurden infolge der Kopplung mit entsprechend dynamisierten Sozialversicherungseckwerten erhöht.
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